Der Antragsteller plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 340, Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Straße 12.
Vorgeschichte:
Der Bau- und Umweltausschuss hat am 14.10.2015 dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage (14 Wohnungen) mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Zufahrt zur Tiefgarage über den Rebenzaun erfolgt.
Mit Schreiben vom 08.02.2016 hat das Landratsamt Ansbach mitgeteilt, dass mit der Bedingung der Zufahrt über den Rebenzaun die Entscheidung der Stadt als Ablehnung gewertet wird.
Die Vorprüfung durch das Landratsamt hat ergeben, dass gegen das geplante Bauvorhaben hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung und Gestaltung keine Einwände bestehen und es beabsichtigt ist, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Es wird daher gebeten über den Antrag nochmals im Bau- und Umweltausschuss zu beraten und den Beschluss dem Landratsamt zukommen zu lassen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat dann in seiner Sitzung am 08.03.2016 der Bauvoranfrage zugestimmt.
Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 03.05.2016 den Vorbescheid erlassen, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die straßenmäßige Erschließung des Grundstücks nicht Gegenstand des Vorbescheides ist.
Am 11.08.2016 wurde der Bauantrag eingereicht.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Geplant sind jetzt 19 Wohnungen auf drei Geschossen anstelle des Vorbescheides mit geplanten 14 Wohnungen.
Vorgesehen sind insgesamt 38 Stellplätze, aufgeteilt in 29 Tiefgaragenstellplätze und 9 oberirdische Stellplätze. Der Planer hat die allgemeine Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze zugrunde gelegt und nicht die gültige städtische Stellplatzsatzung. Nach dieser Satzung (Pkt. 1.3) ist bei Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohneinheiten 1 Besucherstellplatz nachzuweisen. Dies bedeutet bei 19 Wohnungen sind vier Besucherstellplätze zusätzlich nachzuweisen.
Die Nachbarunterschrift Fl.Nr. 339/11 fehlt. Das Grundstück grenzt im Südosten nur punktuell mit einem Grenzpunkt an dem Baugrundstück an.
Die erforderliche Abstandsflächenübernahme auf dem Grundstück Fl.Nr. 340/7 wurde notariell beurkundet und liegt dem Bauantrag bei.
Bezüglich der Zufahrt zur Tiefgarage stellt sich aktuell folgende Situation dar:
Nach einer gemeinsamen Ortseinsicht mit der Polizeiinspektion Heilsbronn wurde folgende Stellungnahme abgegeben:
„Der geplanten Tiefgaragenausfahrt direkt in die Nürnberger Straße stehen wir sehr kritisch gegenüber.
Die Ausfahrt ist unmittelbar am angrenzenden Grundstück geplant. Durch die Bebauung dieses Grundstückes (Höhenniveau, Bepflanzung, Betonmauer) ist an der Ausfahrt vermutlich kein entsprechendes Sichtdreieck vorhanden um gefahrlos in die Nürnberger Straße einzufahren. Noch schwerwiegender ist jedoch die Tatsache, dass ausfahrende Fahrzeuge aus der Tiefgarage über den Gehweg/Schulweg zur in unmittelbarer Nähe befindlichen Grundschule fahren müssen. Durch die sehr schlechten Sichtbeziehungen ist hierdurch eine Gefährdung von Fußgängern (Kindern) nicht auszuschließen.
Diese Gefahrstelle wäre besser nur durch einen entsprechenden Umbau des angrenzenden Grundstückes und einer entsprechenden „Aufstellfläche“ der ausfahrenden Pkw noch vor dem Gehweg, zu entschärfen. Noch besser wäre jedoch die Ausfahrt in die Straße „Am Rebenzaun“ zu bauen und den Verkehr von dort dann auf die bestehende Einmündung in die Nürnberger Straße zu leiten.“
Die oberirdischen Stellplätze sollen zum Teil auch über den bestehenden Gehweg/Schulweg angefahren werden. Die Verwaltung sieht dies ebenfalls sehr kritisch.
Vorschlag der Verwaltung:
Sollte mit dem Planer keine Einigung, welche dann vorher schriftlich exakt festzuhalten wäre bezüglich der straßenmäßigen Erschließung des Grundstücks erreicht werden, ist nach Meinung der Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.