Neuerlass der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung (Stellplatzsatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit Beschluss des Stadtrates v. 16.09.2015 wurden mit der 1. Änderung der Stellplatzsatzung u.a. die Ablösebeträge für die Ablösung von Stellplätzen neu festgesetzt.
Der Entwurf einer überarbeiteten Satzung mit Richtzahlenliste war bereits Gegenstand der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 22.06.2016 (Nr. 303). Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt und zunächst in die Fraktionen verwiesen.
Die einzelnen Änderungen und Erläuterungen können den beigefügten Anlagen (s. RiS) entnommen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung entsprechend der Vorlage neu zu erlassen und einen Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat zu fassen.
Beschluss
Die vorliegende Stellplatzsatzung wird dem Stadtrat mit folgenden Änderungen zur Beschlussfassung vorgelegt:
- Richtzahlenliste (Anlage 1), bei Ziff. 1.2 soll die Alternative mit der differenzierten Stellplatzverpflichtung für Wohnungen bis zu 50 m2 und über 50 m2 aufgenommen werden, jedoch mit dem Zusatz bei Wohnungen mit bis zu 50 m2: „jedoch max. für 50 % der insgesamt zu errichtenden Wohnungen zulässig“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.10.2016 08:53 Uhr