Entscheidung über das Anlegen eines Fußgängerüberweges im Bereich der Fürther Straße, Höhe Ärztehaus


Daten angezeigt aus Sitzung:  39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 39. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.09.2016 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Anlegung eines Fußgängerüberweges mittels Zebrastreifen in der Fürther Straße zwischen den Einkaufsmärkten und dem Ärztehaus war zuletzt Gegenstand der Stadtratssitzung vom 23.10.2013 (Nr. 3000).
Der zuvor ergangene Beschluss des Stadtrates vom 20.02.2013 (Nr. 2625) zur Errichtung eines Fußgängerüberweges, wurde aufgrund des Empfehlungsbeschlusses des Bau- und Umweltausschusses vom 24.03.2013, aufgehoben.
Seit dieser Beschlusslage wurde die damals beschlossene Rampenanlage errichtet und eine Verengung der Fahrbahn dauerhaft errichtet. Im Seniorenbeirat war die Errichtung eines Fußgängerüberweges weiterhin ein Thema. Der Inspektionsleiter der PI Heilsbronn erklärte hierzu bei einer Sitzung des Seniorenbeirates, dass die örtliche Situation einen Fußgängerüberweg rechtfertigen würde.
Mit Stellungnahmen der PI Heilsbronn vom 07.09.2015 und 30.06.2016 wurde hierzu ausführlich Stellung genommen (s. Anlagen).
Folgt man der polizeilichen Einschätzung, dann erhöht sich die Verkehrssicherheit am dortigen Übergang durch die Anordnung eines Fußgängerweges. Damit dürfte ein sog. begründeter Ausnahmefall (Nr. 2.3 Abs. 3 R-FGÜ) vorliegen, der die Anordnung eines Fußgängerüberweges auch außerhalb der möglichen und von den Richtlinien vorgesehenen Einsatzbereiche (innerhalb geschlossener Ortschaften, beidseitige Gehweganbindung, grds. nicht in Tempo 30-Zonen) begründet.
Zur Beratung und Beschlussfassung.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Anordnung eines Fußgängerüberweges in der Fürther Straße auf Höhe des Ärztehauses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.10.2016 08:53 Uhr