Bauantrag Meta Green, Hermann Maier, Heckenweg 7, 91560 Heilsbronn-Weißenbronn Errichtung einer Gewächshausanlage auf Fl.Nrn. 799, 800, 801 und 802, Gemarkung Weißenbronn, Lehrfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.10.2016 ö beschliessend 1.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Firma Meta Green Hermann Maier hat folgende Bauanträge für eine Gewächshausanlage bei der Stadt Heilsbronn eingereicht:
a) Errichtung einer Gewächshausanlage (ca. 2 Hecktar)
b) Kesselhaus und Pufferspeicher,
c) Lagerhalle,
d) Betriebsleiterwohnhaus in Holzskelettbauweise mit Doppelgarage

Bereits am 25.08.2016 fand im Landratsamt Ansbach eine Besprechung mit den Fachbehörden bezüglich des Vorhabens statt, mit dem Ergebnis, dass die Bauanträge grundsätzlich genehmigungsfähig zu betrachten sind.
Eine Ausführliche Betriebsbeschreibung ist im Anhang beigefügt.
Die einzelnen Punkte werden in der Sitzung vorgestellt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antragssteller ist privilegiert.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Dem Gesamtvorhaben kann aus Sicht der Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Hinsichtlich der Betriebsgröße und den Zufahrtswegen / Verkehr ist mit dem Antragsteller vor Baubeginn eine Vereinbarung / Vertrag abzuschließen, indem dieser den Vollausbau samt Unterhalt (Straßenreinigung, Winterdienst; Unterhaltsarbeiten an den Banketten, usw.) vollumfänglich auf seine Kosten übernimmt.
Der Ausbau der Zufahrtsstraße darf nur nach Vorgabe der Verwaltung erfolgen.

Beschluss

Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:
Die Stadt Heilsbronn stimmt dem Gesamtvorhaben zu.
Eine entsprechende Vereinbarung für den Vollausbau der Zufahrt über die Wirtschaftswege ist vor Baubeginn mit dem Antragsteller abzuschließen. Die Ausbaukosten gehen zu Lasten des Antragstellers. Die Straßenbenamung wird seitens der Verwaltung geprüft. Eine mögliche Fahrtroutenfestlegung erfolgt in Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung und dem Landratsamt Ansbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2016 12:40 Uhr