Bauantrag Stadt Heilsbronn, Kammereckerplatz 1, 91560 Heilsbronn
Neubau einer Schießschutzwand auf Fl.Nr. 409/4, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 37 a (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)
Daten angezeigt aus Sitzung:
40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Durch den Abbruch der Hubert-Montag-Sporthalle, welche direkt mit der bestehenden Schießanlage
zusammengebaut ist, wird die Errichtung einer neuen Schießschutzwand erforderlich.
Die Errichtung der Wand erfolgt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B 28, 1. Änderung.
Die Wand wird als Stahlbetonwand mit entsprechender Bewehrung gemäß statischer Berechnung ausgeführt.
Die geplante Wand hat eine Länge von 33,78 m und eine Höhe von 4,00 m. Der Bezugspunkt ist die künftige Höhenlage der geplanten Parkplätze des REWE-Marktes.
Wegen der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 28, 1. Änderung bezüglich der Errichtung außerhalb der Baugrenzen ist das beantragte Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich.
Für die Abstandsflächen zur Schießanlage ist eine isolierte Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (BayBO) zu beantragen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer neuen Schießschutzwand entlang der bestehenden Schießanlage auf der Fl.Nr. 409/3, wird erteilt.
Der beantragten isolierten Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften (BayBO) bezüglich der Abstandsflächen zur bestehenden Schießanlage wird zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes B 28, 1. Änderung bezüglich der Errichtung außerhalb der Baugrenzen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2016 12:40 Uhr