Bauleitplanung des Marktes Dietenhofen; Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet "Neudorfer Höhe II"; Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 40. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.10.2016 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Markt Dietenhofen plant die Aufstellung des Bebauungsplans „Neudorfer Höhe II“ und hat die Stadt Heilsbronn als benachbarte Gemeinde im Rahmen der Behördenbeteiligung am Verfahren beteiligt.
Es handelt sich um ein Gewerbegebiet im Norden des Kernorts Dietenhofen (siehe anl. Lageplan).
Die Stadt Heilsbronn hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden keine Einwendungen erhoben.
Gegenüber der ersten Auslegung haben sich folgende Änderungen ergeben:
Ergänzt wurde die Einschränkung für Einzelhandelsnutzungen mit Anführung der nicht zulässigen Sortimente, welche bisher nicht vorhanden war.
Ergänzungen im Bereich der Grünordnung für private Grünflächen.
Beeinträchtigungen der Stadt Heilsbronn bzw. der städtebaulichen Entwicklung der Stadt Heilsbronn, die sich aus der Ausweisung des Gewerbegebietes mit den o. g. Änderungen ergeben könnten, und aus Sicht der Verwaltung nicht ersichtlich. Insbesondere liegt keine Beeinträchtigung raumordnerischer oder landesplanerischer Ziele vor (s. Begründung zum Planentwurf). Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche sind ebenfalls nicht angezeigt.

Beschluss

Mit dem Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Neudorfer Höhe II“ des Marktes Dietenhofen besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der Behördenbeteiligung nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2016 12:40 Uhr