Bauvoranfrage Buck Alice Katharina und Andreas, Bierkellerweg 5 b, 91560 Heilsbronn Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen auf Fl.Nr. 79/20, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 19


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.11.2016 ö beschliessend 1.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller haben für die Errichtung eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 79/20, Gemarkung Weiterndorf, An den Schwabachauen 19, eine Bauvoranfrage eingereicht.

Folgende Fragen sollen geklärt werden:

1. Dachform

Nicht zulässig sind Pultdächer und Flachdächer
Geplant ist ein Walmdach
Bei bereits eingereichten Bauanträgen hat die Stadt ein Walmdach als bebauungsplankonform  akzeptiert.

2. Zwerchhaus

Zulässig sind Zwerchhäuser mit max. 1/3 der Gebäudelänge
Geplant ist ein Zwerchhaus mit ½ der Gebäudelänge

3. Anordnung Garagen - Grenzbebauung

Die Anordnung der Garagen ist bebauungsplankonform.
Es wird allerdings die nach der BayBO zulässige maximale Länge der Grenzbebauung von 15,00 m mit geplanten 16,28 m überschritten.
Die Erteilung einer Abweichung von der BayBO für diese Überschreitung obliegt dem Landratsamt Ansbach.

Die gestellten und zu entscheidenden Fragen reduzieren sich auf die Breite des Zwerchgiebels.

Nach Meinung der Verwaltung kann der Befreiung für die Breite des Zwerchgiebels aus bauplanungsrechtlicher Sicht nicht zugestimmt werden.

Beschluss

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 4, An den Schwabachauen, bezüglich der Breite des Zwerchgiebels von ½ der Gebäudelänge wird nicht in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.11.2016 15:47 Uhr