Nachdem sich das Grundstück Fl.Nr. 374/2, Gemarkung Weißenbronn, im Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 1, Betzmannsdorf, befindet wollen die Antragsteller mit der Bauanfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage einige Fragen geklärt haben.
Zu den Fragen fand am 29.11.2016 ein Ortstermin mit dem Bauherrn, dem Architekten sowie Herrn Nölp und Herrn Waldmann statt.
1. Kniestockhöhe
Gemäß Satzung sind keine Kniestöcke zulässig.
Beim bereits innerhalb des Geltungsbereiches errichteten Anwesen auf dem Grundstück Fl.
Nr. 947 wurde ein Kniestock von zugelassen. Nach Meinung der Verwaltung kann einer Kniestockhöhe von 0,50 m zugestimmt werden.
2. Abgrabungen talseitig
Zulässig sind Abgrabungen an der Südseite auf max. 1/3 der Gebäudelänge
Nach Ortseinsicht ist festzustellen dass eine Abgrabung nicht geplant ist. Der voraussichtlich freiliegende Keller auf der ganzen Gebäudelänge resultiert aus den bestehenden Geländeverhältnissen.
Eine Auffüllung des Geländes zur Erfüllung der Bebauungsplansatzung sollte nach Meinung der Verwaltung nicht gefordert werden. (Befreiung!)
3. Garagenstandort
Festgelegt an der Westseite des Grundstücks.
Geplant ist sie an der Ostseite des Grundstücks um im Wohnzimmer von Westen her mehr Licht zu bekommen. Beim bereits ausgeführten Bauvorhaben auf der Fl.Nr. 947 wurde einer Verlegung der Garage auf die Ostseite zugestimmt. Nach Meinung der Verwaltung wäre das auch hier vertretbar, wobei darauf hinzuweisen ist, dass hierbei eine vorhandene Straßenlampe auf Kosten des Bauherrn versetzt werden muss.
4. Baugrenze
Baugrenzenüberschreitung im Norden geplant. Nach der Ortseinsicht wäre eine Überschreitung im Norden um ca. 3,00 m vorstellbar, wobei der einzuhaltende Schutzstreifen zur Gashochdruckleitung mit dem Versorgungsträger festzulegen ist.
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden in ähnlicher Form bereits die dem bereits errichteten Gebäude auf der Fl.Nr. 947 erteilt. Die nach der Ortseinsicht noch erforderlichen Befreiungen erscheinen nach Meinung der Verwaltung vertretbar. Die Nachbarzustimmungen sind mit dem Bauantrag beizubringen.