Wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Abwasser aus Amalgamabscheidern;
Bekanntgabe
Daten angezeigt aus Sitzung:
44. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.12.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Zur Bekanntgabe im Bau- und Umweltausschuss am 23.11.2016 bezüglich der Genehmigung für das Einleiten von wassergefährdenden Stoffen und Stoffgruppen, welche über einen Amalgamabscheider in die städtische Kanalisation eingeleitet werden,
kann folgende ergänzende Information weitergegeben werden:
Nach Rücksprache mit Herrn Groß vom Landratsamt Ansbach sind neue Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz aufgenommen worden.
Nach diesen neuen Vorgaben ist die Einleitungserlaubnis von wassergefährdenden Stoffen aus Amalgamabscheidern zu beantragen.
Das Landratsamt Ansbach hat diesbezüglich alle Zahnärzte im Landkreis Ansbach angeschrieben mit der Aufforderung einen Erlaubnisantrag zu stellen.
Die Zahnärzte Herr Uwe Haberäcker, Fürther Straße 29 und Herr Prof. Dr. Gerd Volland, Marktplatz 2, hatten Ihren entsprechenden Antrag gestellt und mit Bescheid vom 24.10.2016 und 28.10.2016 die entsprechende Genehmigung bekommen.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 09.01.2017 10:38 Uhr