Bauantrag Atgin Selim und Fatma, Fürther Straße 17, 91560 Heilsbronn
Nutzungsänderung Errichtung eines Imbiss-Ladens auf Fl.Nr. 272/20, Gemarkung Heilsbronn, Fürther Straße 17
Daten angezeigt aus Sitzung:
45. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.01.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen die Umnutzung des zuletzt als Fahrschule genutzten ehemaligen Ladengeschäftes auf Fl.Nr. 272/20, Gemarkung Heilsbronn, in einen Imbissladen (Döner).
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Ein Bebauungsplan für diesen Bereich existiert nicht. Im Flächennutzungsplan der Stadt Heilsbronn ist der Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Gemäß § 4 der Baunutzungsverordnung sind in allgemeinen Wohngebieten u. a. zulässig:
„die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe“
Gemäß der Stellplatzsatzung Pkt. 3.1 sind 3 Stellplätze nachzuweisen. Die vor dem Geschäft vorhandenen Stellplätze sind öffentliche Stellplätze und können dem neuen Imbissladen auch aus der Verkehrssituation in der Fürther Straße keinesfalls zugeordnet werden, so dass kein Stellplatz vorhanden ist.
Die sonstigen Anforderungen zum Betrieb eines Imbissladens (Hygiene, Lüftung) sind vom Landratsamt Ansbach im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfen, insbesondere die Immissionen.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Die angrenzenden Eigentümer und Nachbarn haben mit Schreiben vom 19.12.2016 an den Bürgermeister und den Bau- und Umweltausschuss den Antrag gestellt, wegen der vom Imbiss ausgehenden Belästigungen (Geruchsbelästigung, Lärm, Verkehrsaufkommen und Parkplatznot) der Nutzungsänderung nicht zuzustimmen.
Beschluss
Der Antrag auf Nutzungsänderung für die Errichtung eines Imbissladens auf Fl.Nr. 272/20, Gemarkung Heilsbronn, Fürther Straße 17 wird dem Landratsamt Ansbach zur Prüfung überlassen. Aus derzeitigem Sachverhalt ist dem Antrag nicht zuzustimmen.
Hinweis:
Das Bauvorhaben stellt kein der Versorgung des Gebietes dienendes Gewerbe dar.
Im Rahmen der Immissionsprüfung sollte das Gewerbeaufsichtsamt zugezogen und um Überprüfung gebeten werden, ob die vorgesehene Filteranlage den tatsächlichen Anforderungen gerecht wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.01.2017 10:54 Uhr