Bauantrag Anbau einer Produktionshalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 342, Gemarkung Weiterndorf(Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 17.08.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Anbau einer Produktionshalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 342, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 26.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes B 24, östlich der Gutenbergstraße.
Die erforderlichen zusätzlichen 15 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Nachdem es sich bei dem Bauvorhaben um einen Sonderbau gemäß BayBO Art. 2 Abs 4 Nr. 3 handelt ist ein Freistellungsverfahren trotz Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht möglich, das Bauvorhaben ist deshalb als Bauantrag zu behandeln.

Beschluss

Mit dem Bauantrag zum Anbau einer Produktionshalle der Firma ACAD Estate GmbH auf dem Grundstück Fl.Nr. 342, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 26, besteht Einverständnis .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2016 08:56 Uhr