Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses auf den Grundstücken Fl.Nr. 523/13 und 523/14, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 17.08.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses auf den Grundstücken Fl.Nr. 523/13 und 523/14, Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Ein Bebauungsplan existiert für diesen Bereich nicht.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Die Zustimmung der Siedlervereinigung der Eisenbahner e. V. Heilsbronn als Eigentümer des Weges ist noch einzuholen.
Die beiden erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden.
Das Vorhaben liegt in der bestehen den Lerchenbühlsiedlung und fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Sarah und Sebastian Güntzel für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf den Grundstücken Fl.Nr. 523/13 und 523/14, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2016 08:56 Uhr