Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 512/103, Gemarkung Heilsbronn Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 17.08.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 512/103, Gemarkung Heilsbronn, Bahnhofsteig 42.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr B 13, 3. Änderung.
Der Antrag auf isolierte Befreiung betrifft die Dachform:
Zulässig ist ein Satteldach; geplant ist ein begrüntes Flachdach mit 2 % Dachneigung.
Die direkt angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt. Die Grundstücksnachbarn, deren Unterschriften fehlen, werden mittels Ausfertigung der isol. Befreiung von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Abweichung unter Berücksichtigung der Festsetzungen im Bebauungsplan und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange zugestimmt werden.

Beschluss

Für das geplante Carport auf Fl.Nr. 512/103, Gemarkung Heilsbronn, Bahnhofsteig 42, wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 13, 3. Änderung, hinsichtlich der Dachform - begrüntes Flachdach mit 2 % Dachneigung anstelle Satteldach – erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2016 08:56 Uhr