Bauleitplanung Markt Roßtal - 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 31 "Weitersdorf-Süd";
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 17.08.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Änderung bezieht sich auf ein Wohnbaugebiet im Ortsteil Weitersdorf.
Die Änderung soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung (Nachverdichtung) erfolgen und kann daher im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. In diesem Verfahren erfolgt keine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange. Die Stadt Heilsbronn wird daher ebenfalls grds. nur einmal am Verfahren beteiligt.
Die Planung ist lt. Begründung erforderlich, da Teilbereiche innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 31 „Weitersdorf Süd“ aufgrund der Darstellung einer Freileitungstrasse mit Schutzstreifen und damit einhergehender fehlender Baugrenzen nicht bebaut werden können.
Durch den Rückbau der 20-kV-Freileitung „Anwanden“ im Bereich des Wohngebietes „Südring“ im Jahr 2007, sowie der anschließenden Erdverkabelung im Straßenraum wird eine bauliche Nachverdichtung in bisher von Bebauung freizuhaltenden (ehem. Freileitungstrasse mit Schutzstreifen) sowie außerhalb der bisherigen Baugrenzen liegenden Teilbereiche möglich.
Durch die Bebauungsplanänderung sollen Vorhaben in diesen bisher freizuhaltenden Teilbereichen ermöglicht werden.
Negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Weitersdorf-Süd“ des Marktes Roßtal besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der Behördenbeteiligung nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.10.2016 08:56 Uhr