Bauleitplanung Markt Roßtal - 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 33 "Kleinweismannsdorf"


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 17.08.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Änderung bezieht sich auf ein Wohnbaugebiet im Ortsteil Kleinweismannsdorf.
Die Änderung des Bebauungsplanes ist zur Sicherung von Baumöglichkeiten durch eine bauliche Nachverdichtung erforderlich. Teilbereiche innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 33 „Kleinweismannsdorf“ können aufgrund sehr enger Baugrenzen nicht bebaut werden. Aufgrund der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind Anbauten und Nebengebäude oder anderer Maßnahmen der baulichen Nachverdichtung nicht möglich.
Für zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind keine negativen Auswirkungen ersichtlich.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung und daher im beschleunigten Verfahren.

Beschluss

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Kleinweismannsdorf“ des Marktes Roßtal besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Rahmen der Behördenbeteiligung nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2016 08:56 Uhr