Errichtung eines Geh- und Radweges von Bürglein nach Schwaighausen;
Vereinbarung für den Neubau, der Straßenbaulast und der künftigen Unterhaltung
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 17.08.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Für den geplanten Geh- und Radweg von Bürglein bis Schwaighausen ist für den Neubau, die Straßenbaulast und die künftige Unterhaltung eine Vereinbarung zwischen der Stadt Heilsbronn und der Straßenbauverwaltung abzuschließen.
Der Entwurf der Vereinbarung ist im RIS hinterlegt.
Die Durchführung der Baumaßnahme und die Kostentragung erfolgt durch die Stadt Heilsbronn.
Die Straßenbaulast für den Geh- und Radweg übernimmt die Straßenbauverwaltung. Für den öffentlichen Feld- und Waldweg zwischen den Stationen 1+143,43 und 1+712,18 verbleibt die Straßenbaulast bei der Stadt.
Die Verkehrssicherungspflicht (Reinigung und Winterdienst) verbleibt generell bei der Stadt Heilsbronn.
Der Inhalt der Vereinbarung entspricht den üblichen Vorgaben.
Seitens der Verwaltung kann der Vereinbarung in der vorliegenden Form zugestimmt werden.
Beschluss
Der Vereinbarung über den Neubau, der Straßenbaulast und der künftigen Unterhaltung des Geh- und Radweges sowie eines öffentlichen Feld- und Waldweges im Zuge der Staatsstraße 2410 von Bürglein bis zur Gemeindeverbindungsstraße nach Schwaighausen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.10.2016 08:56 Uhr