Klärschlammlieferung an Probst


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 17.08.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 17.08.2016 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Ausschussmitglied Stocker hat das Anliegen von Herrn Probst ins Gremium eingebracht. Die Ausbringung des Klärschlamms auf die Ackerfläche stehe in den nächsten Tagen an, deshalb könne Herr Probst nicht bis zur nächsten Sitzung warten.

Beschluss

Unter der Voraussetzung, dass der Heilsbronner Klärschlamm die Grenzwerte der Düngemittelverordnung einhält, werden als einmalige Ausnahme 300 m³ Klärschlamm an Herrn Probst abgegeben. Etwaige Mehrkosten werden von Herrn Probst getragen Eine Vergütung erhält er nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2016 08:56 Uhr