Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung - Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Sachsen b. Ansbach; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 08.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.03.2023 ö beschliessend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In seiner Sitzung vom 15.11.2022 beschloss der Stadtrat Heilsbronn, dass die kommunale Verkehrsüberwachung, bis zur Gründung eines Zweckverbandes auf Ebene Kernfrankens, durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden soll.
Wie bereits in der öffentlichen Stadtratssitzung vom 30.11.2022 bekanntgegeben, wird sich die Stadt Heilsbronn über eine Zweckvereinbarung an die Gemeinde Sachsen bei Ansbach anschließen, sodass  die kommunale Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet Heilsbronn durch die Firma gGKVS (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit mbH) durchgeführt werden kann, die derzeit bereits die komm. Verkehrsüberwachung in Sachsen b. Ansbach durchführt..
Nun fanden bereits Gespräche mit der Anbieterfirma statt. In diesen Gesprächen wurden mögliche Messstellen für die Überwachung des fließenden Verkehrs besprochen. An den besprochenen Messstellen wird aktuell eine verdeckte Verkehrsüberwachung durchgeführt. Eine verdeckte Verkehrsüberwachung bedeutet, dass an den Messstellen Geschwindigkeiten gemessen und dokumentiert werden. Es werden jedoch keine Daten wie Kennzeichen und Fahrerbilder erhoben, da das Ziel der verdeckten Verkehrsüberwachung die Messung der Anzahl und Schwere der Verstöße an den Messpunkten ist. Anhand dieser Daten kann im Nachhinein abgeschätzt werden, an welchen Messstellen ein erhöhter Bedarf an späteren Ahndungen besteht.
Um die kommunale Verkehrsüberwachung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Sachsen bei Ansbach beginnen zu können, ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung notwendig. Die Zweckvereinbarung wird benötigt, um eine interkommunale Zusammenarbeit aufzunehmen.
Die Verwaltung hat die Zweckvereinbarung geprüft und mit der Gemeinde Sachsen bei Ansbach abgestimmt und empfiehlt somit dem Stadtrat diese so zu beschließen und den Bürgermeister mit dem Abschluss der Zweckvereinbarung zu beauftragen.
Die Zweckvereinbarung regelt inhaltlich auch die Tragung der entstehenden Kosten. Die unmittelbar anfallenden Kosten, z.B. Mess- und Überwachungsstunden, werden unmittelbar den jeweiligen Gemeinden (Heilsbronn/Sachsen b. Ansbach) zugeordnet. Nicht unmittelbar zuordbare Kosten (z.B. Bürokosten, Ausstattungskosten, Strom/Heizbedarf) werden pauschaliert. Die Kostenpauschale wurde dabei aus den bisherigen Erfahrungswerten des Dienstleisters übernommen. Die Pauschale kann in Abstimmung mit der Gemeinde Sachsen b. Ansbach künftig auch angepasst werden.
Die Gemeinde Sachsen bei Ansbach wird ihren Beschluss über die Zweckvereinbarung voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 13.03.2023 behandeln. Anschließend ist diese aufgrund Art. 12 BayKommZG der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und kann anschließend bekannt gemacht werden.

Beschluss

Der Stadtrat Heilsbronn stimmt der Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Verkehrsüberwachung zwischen der Gemeinde Sachsen bei Ansbach und der Stadt Heilsbronn zu und beauftragt den Ersten Bürgermeister mit dem Abschluss der Zweckvereinbarung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Datenstand vom 22.05.2023 11:20 Uhr