Information zur Schöffenwahl
Daten angezeigt aus Sitzung:
46. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 08.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 können sich Bürgerinnen und Bürger wieder für das Schöffenamt bewerben.
Gesucht werden in der Stadt Heilsbronn insgesamt 8 Frauen und Männer, die dem gebildeten Schöffenwahlausschuss am Amtsgericht zur Wahl als Schöffe vorgeschlagen werden.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die
- in Heilsbronn wohnen
- bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- einen einwandfreien Leumund haben.
Für die Dienstleistung erhalten Schöffinnen und Schöffen Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter.
Das Bewerbungsformular finden die Bürger auf der städtischen Homepage www.heilsbronn.de unter aktuelles oder unter der eingerichteten Homepage www.schoeffenwahl2023.de. Die Bewerbungen können bis zum 01.04.2023 im Bürgerservice abgegeben werden.
Bei Fragen können sich die Bürger an Kai Scheuerlein unter wahlen@heilsbronn.de oder unter der Telefonnummer 09872 806-210 wenden.
Mit Ende der Bewerbungsfrist wird eine Vorschlagsliste erstellt. Diese ist dann vom Stadtrat zu beschließen.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 22.05.2023 11:20 Uhr