Zuschussantrag des SV Bürglein e. V. zur weiteren Fortsetzung Erneuerung der Zaunanlage um das Sportgelände; Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 03.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der SV Bürglein e. V. beantragt mit Email vom 28.02.2023 einen Zuschuss zur Finanzierung einer Zaunanlage (2. Fortsetzung) um das Sportgelände (A-Platz) des SV Bürglein (s. Anlage).
Die Kosten für diesen 3. Bauabschnitt belaufen sich dabei lt. beiliegendem Angebot auf 15.087,13 € (nach Skontoabzug).
Aufgrund der Mitnutzung des Geländes durch die Grundschule Bürglein wird entsprechend dem seinerzeitigen Beschluss in Anlehnung an die Richtlinien Nr. 2 für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports in den Sportvereinen empfohlen, für die Erneuerung der gesamten Zaunanlage einen Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Kosten zu gewähren.
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen.
Die Zustimmung zum förderunschädlichen Maßnahmenbeginn vor Bewilligung eines Zuschussbetrages erfolgte bereits mit Email vom 28.02.2023 (s. Anlage).
Beschluss
Dem SV Bürglein e. V. wird zur Erneuerung der Zaunanlage eine Zuwendung in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Ausgaben gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2023 09:53 Uhr