Bauantrag
Errichtung einer Rampe für LKW Wechselbrücken
FlNr. 373 Gemarkung Weiterndorf, Rainstraße 6
Daten angezeigt aus Sitzung:
24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 08.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant auf dem Grundstück Fl.Nr 373, Gemarkung Weiterndorf, Rainstraße 6, die Errichtung einer überdachten Rampe für drei LKW Wechselbrücken.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. B 18 I. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Da sich bei diesem Vorhaben um einen Sonderbau gemäß Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 BayBO (Gebäude mit mehr als 1 600 m2 Fläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung) handelt, kann der Antrag nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden sondern muss das Baugenehmigungsverfahren durchlaufen.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.
Da es sich bei diesem Antrag um kein Vorhaben nach §§ 31, 33 bis 35 BauGB handelt , ist das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, sondern nur die gemeindliche Stellungnahme. Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 09.03.2023 17:03 Uhr