Bauantrag Anbau an das Gemeindehaus und Anbau eines Aufzugs, Nutzungsänderung im OG einer Wohnung zu Gruppenräumen FlNr. 300/8, 300/10 Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Str. 29


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 08.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 08.03.2023 ö beschliessend 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Anbau an das Gemeindehaus und Anbau eines Aufzuges sowie die Nutzungsänderung im Obergeschoss einer Wohnung zu Gruppenräumen auf Flurnummer 300/8 und 300/10, Gemarkung Heilsbronn.
Es ist ein Flachdachanbau mit KG, EG und Dachterrasse auf einer Grundfläche von 11,66 m x 8,33 m geplant. Zusätzlich ist auf westlicher Seite ein Außenaufzug mit 1,875 m x 1,8 m vorgesehen. Im EG entsteht zusammen mit dem Anbau ein Gemeinderaum mit ca. 110 Sitzplätzen.  
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Das Vorhaben stellt einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 Nr. 6 BayBO dar - Gebäude mit Räumen, die einzeln für eine Nutzung (Gemeindekirchliche Nutzung) durch mehr als 100 Personen bestimmt sind.
Die Umnutzung des Obergeschosses stellt eine Nutzungsänderung dar, die nach § 6 BauNVO im Mischgebiet zulässig ist. Durch den geplanten Anbau eines Außenaufzugs können die erforderlichen Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Eine Abstandsflächenübernahme durch den Eigentümer des benachbarten Grundstückes ist vorhanden.
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist durch die bereits vorhandene Bebauung gesichert. 
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen vor. Die nach Stellplatzsatzung „Nr. 4.3 Gemeindekirchen anerkannten“ erforderlichen 8 Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau an das Gemeindehaus und Anbau eines Aufzuges sowie die Nutzungsänderung im Obergeschoss einer Wohnung zu Gruppenräumen auf Flurnummer 300/8 und 300/10, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2023 10:21 Uhr