Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, FlNr. 350/11 Gemarkung Heilsbronn, Neuendettelsauer Straße 15


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 29.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.03.2023 ö 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses auf Flurnummer 350/11, Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Geplant ist ein Wohnhaus mit einer Dachneigung von 22 ° auf einer Grundfläche von 13,75 m x 12,49 m sowie eines Carport auf südlicher Seite. 
Für den Bereich liegt weder ein Bebauungsplan vor noch befindet sich das Vorhaben im Innenbereich. Somit ist das Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Demzufolge sind im Außenbereich privilegierte Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Der Außenbereich beginnt an der Gebäudeabschlusswand der umgebenden Bebauung, die Richtung freie Landschaft ragt. Demnach beginnt der Außenbereich im konkreten Fall an den Gebäudeabschlusswänden von den Häusern Nrn. 13a, 13 und 15.
Ein Vorhaben im Außenbereich ist zulässig, wenn es nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ist. Das Vorhaben unterliegt keinen Privilegierungstatbestände. Auch werden durch das Vorhaben Belange des Naturschutzes, durch die Neuversiegelung von Grünflächen, beeinträchtigt. Aus diesem Grund ist auch eine Zulassung nach § 35 Abs. 2 BauGB nicht möglich, da öffentliche Belange (bspw. Naturschutz) beeinträchtigt werden.
Diese Rechtsauffassung wurde bereits fernmündlich mit dem Landratsamt Ansbach -SG 41 Bauamt eruiert und hierbei eine übereinstimmende Rechtsauffassung festgestellt. 
Auch wenn die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke vorliegen und die erforderlichen zwei Stellplätze nachgewiesen werden, empfiehlt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen, aufgrund der Außenbereichslage, zu versagen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses auf Flurnummer 350/11, Gemarkung Heilsbronn wird versagt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2023 08:27 Uhr