Bauantrag Anbau an das best. Wohngebäude, Ausbau Dachgeschoss und Anbau eines Wintergartens FlNr. 153 Gemarkung Heilsbronn, Badstraße 40


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 29.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.03.2023 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Bauantragsteller planen den Anbau an das besteh. Wohngebäudes, den Ausbau des Dachgeschosses und den Anbau eines Wintergartens auf Fl.Nr. 153, Gemarkung Heilsbronn.
 Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Geplant ist ein dreigeschossiger Flachdachanbau von 5,55 m x 6,01 m Grundfläche der im DG zudem als Dachterrasse genutzt werden soll sowie ein Anbau im UG mit 6,83 m x 3,025 m Grundfläche über dem im EG ein Wintergarten geplant ist.
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. 
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden erteilt.
Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen 13 Stellplätze für Kfz sowie 6 Fahrradabstellplätze werden zwar im Bauantrag nachgewiesen, sind jedoch so an der Örtlichkeit nicht realisierbar. Auf dem Grundstück liegt ein Höhenversatz von 1,5 m vor, die vorgesehene Schleppkurve zu den drei südlich eingezeichneten Stellplätzen ist nicht ausreichend, für die beiden nord-westlich eingezeichneten Stellplätze wäre eine zusätzliche Zufahrt auf das Grundstück über städt. Verkehrsfläche nahe des Kreuzungsbereichs erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben zu versagen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Anbau an das besteh. Wohngebäudes, den Ausbau des Dachgeschosses und den Anbau eines Wintergartens auf Fl.Nr. 153, Gemarkung Heilsbronn wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2023 08:27 Uhr