Bauantrag Neubau 3 Kettenhäuser, FlNr. 310/11, 310/17 Gemarkung Heilsbronn, Nürnberger Str. 36


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 29.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29.03.2023 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau von 3 Kettenhäusern auf Flurnummer 310/11, 310/17 Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Es ist geplant drei zweigeschossige Kettenhäuser in Flachdachbauweise mit einer Grundfläche von insgesamt 9,84 m x 24,53 m zu errichten. Jedes Haus hat erhält eine Grundfläche von ca. 9,84 m x 8,1 m (8,34 m) Die Zufahrt für die Stellplätze ist über die Gartenstraße geplant. 
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Aufgrund der überlasteten Entwässerungssituation in der Nürnberger Straße erfolgt der Kanalanschluss über die Gartenstraße.
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden nicht erteilt.
Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen sechs Stellplätze werden nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau von 3 Kettenhäusern auf Flurnummer 310/11, 310/17 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2023 08:27 Uhr