Tektur Neubau eines 6-Familienwohnhauses mit barrierefreien Wohnungen FlNr. 473 Gemarkung Heilsbronn, Westhöhe 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 10.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10.05.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant zum Bauvorhaben Neubau eines 6-Familienwohnhauses mit barrierefreien Wohnungen auf dem Flurstück 473, Gemarkung Heilsbronn eine Tektur.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben wurde bereits durch das LRA mit Bescheid vom 27.08.2020 genehmigt. 
Die Tektur wurde erforderlich, da die ursprünglich als verputzte Fassade vorgesehenen Außenwandflächen nun durch Aluminiumfassadenplatten ersetzt werden, die jedoch ca. 8 cm auftragen. Zur Wahrung des Grenzabstandes wurde das Gebäude um jeweils 8 cm nach Süden und Westen versetzt. Die Abstandsflächenübernahmeerklärung des östlich gelegenen Nachbarn ist somit nicht mehr erforderlich.
Für den Überbau des geplanten Müllhauses auf Fl.Nr. 474, Gemarkung Heilsbronn liegt eine Grunddienstbarkeit bei.
Die Wohnungen im 2. OG erhalten auf der Nordseite jeweils einen nach Westen bzw. nach Osten ausgerichteten Balkon.
Von den gemäß Stellplatzsatzung erforderlichen 13 Stellplätzen werden 15 nachgewiesen, in der Tektur sind zwei weitere Stellplätze parallel zur Flurstraße vorgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur Neubau eines 6 Familienwohnhauses mit barrierefreien Wohnungen auf dem Flurstück 473, Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadträtin Rauh enthält sich der Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung.

Datenstand vom 22.06.2023 11:00 Uhr