Bauantrag Dachgeschossausbau eines bestehenden Wohnhauses, FlNr. 360/4 Gemarkung Heilsbronn, Altendettelsauer Str. 9a


Daten angezeigt aus Sitzung:  27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 10.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 10.05.2023 ö beschließend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant den Dachgeschossausbau eines bestehenden Wohnhauses auf Flurnummer 360/4,Gemarkung Heilsbronn. 
Es ist geplant, das bestehende Dach durch ein flachgeneigteres Dach mit einer Dachneigung von 13,5 °zu ersetzen. Zudem ist ein Kniestock von 2,65 m vorgesehen, sodass ein Vollgeschoss entsteht.
Seitens der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B 12-II. 
Eine Behandlung im Freistellungsverfahren ist nicht möglich, da nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. 
Zu folgenden Festsetzungen wurden Befreiungen beantragt:
Die Dachneigung gemäß Bebauungsplan (30° – 38 °) - beantragt sind 13,5°
Der Kniestock gemäß Bebauungsplan max. 0,6 m – beantragt 2,65 m
Befreiungen hinsichtlich Dachneigung und Kniestock wurden im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes bereits genehmigt.
Die Abweichungen sind aus Sicht der Bauverwaltung städtebaulich vertretbar und Grundzüge der Planung nicht berührt.
Die geplante Nutzung eines Bereiches als Seminarraum ist im Mischgebiet zulässig.
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden erteilt. Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen 6 Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Dachgeschossausbau eines bestehenden Wohnhauses auf Flurnummer 360/4,Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2023 11:00 Uhr