Bauantrag Wohnhausumbau, FlNr. 483 Gemarkung Heilsbronn, Westhöhe 12
Daten angezeigt aus Sitzung:
27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 10.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen den Wohnhausumbau auf Flurnummer 483,Gemarkung Heilsbronn.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt
Der bestehende Dachstuhl soll durch eine neuen mit 45° Dachneigung ersetzt sowie durch Dachgauben auf der Westseite und Ostseite ergänzt werden. Das Dachgeschoss wird ausgebaut, im Obergeschoss werden bestehende Innenwände abgebrochen und durch neue ersetzt. Das EG bleibt unverändert.
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden nicht vollständig erteilt. Von einem Eigentümer benachbarter Grundstücke ging ein Widerspruch gegen das Bauvorhaben ein; das Schreiben wurde als Anlage beigefügt.
Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen 5 Stellplätze werden nachgewiesen.
Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Wohnhausumbau auf Flurnummer 483,Gemarkung Heilsbronn wird erteilt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.06.2023 11:00 Uhr