Bauantrag
Bau einer Gartenhütte in Fachwerkbauweise. Fassade aus Holzstülpschalung
FlNr. 329 Gemarkung Bürglein, Untere Holzbergstr. 6
Daten angezeigt aus Sitzung:
27. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 10.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Bau einer Gartenhütte in Fachwerkbauweise auf Flurnummer 329, Gemarkung Bürglein.
Seitens der Verwaltung wird folgendes bemerkt:
Es ist ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von 5,13 m x 4,50 m plus Anbau von 2,53 m x 3,0 m geplant. Betonsteine als Fundament sind bereits im Bestand.
Das Bauvorhaben liegt am Ortsrand von Bürglein. Aufgrund der Lage ist das Vorhaben dem baurechtlichen Außenbereich zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan weist diesen Bereich als Wochenend- und Ferienhausfläche aus. Ein Privilegierungstatbestand liegt nicht vor, das Vorhaben ist daher gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine Zufahrt ist nicht erforderlich, ebenso wenig eine Abwasserbeseitigung.
In unmittelbarer Nähe befinden sich bereits Gartenhütten sowie ein Ferienhaus, daher teilt auch das Landratsamt die Ansicht, das Vorhaben als zulässig zu betrachten.
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke liegen nicht vollständig vor.
Aus Sicht der Bauverwaltung stehen keine öffentlichen Belange entgegen. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Bau einer Gartenhütte in Fachwerkbauweise auf Flurnummer 329 der Gemarkung Bürglein wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.06.2023 11:00 Uhr