Beschluss über die künftigen Betreuungsformen an der Grundschule Heilsbronn im Hinblick auf den Ganztagsanspruch ab 2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 10.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.05.2023 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Ausschuss für Bildung befasste sich in seiner Sitzung vom 21.03.2023 mit den möglichen rechtsanspruchserfüllenden Betreuungsformen und der damit einhergehenden künftigen Ausrichtung der Grundschule Heilsbronn. 

Während der Ausschusssitzung fand ein offener Austausch zwischen Fördergeber, Ausschussmitgliedern und der Schulfamilie statt. Zusammenfassend kann folgendes festgehalten werden: 
Der gebundene Ganztag ist seit dem Jahr 2012 sukzessive entstanden und hat sich seither als beständige Unterrichtsform etabliert. 
Die Betreuungsform einer Mittagsbetreuung könnte 1:1 in einen offenen Ganztag überführt werden, sodass auch das vorhandene Personal weiterhin eingesetzt werden kann. Für eine Umwandlung der Mittagsbetreuung in einen offenen Ganztag mit einer Kurzgruppe bis 14:00 Uhr sowie einer Langgruppe bis 16:00 Uhr spricht vor allem, dass sich eine deutlich bessere Förderkulisse hinsichtlich der förderfähigen Flächen und der damit einhergehenden Finanzierung abzeichnen würde. 
Im gebundenen Ganztag entstehen den Eltern keine Kosten, außer das verpflichtende Mittagessen. Auch der offene Ganztag ist kostenfrei, lediglich das Mittagessen sowie Elternbeiträge für den Freitag und etwaige Ferienzeiten werden erhoben. Die Betreuungsangebote werden auch weiterhin durch einen staatlichen Förderanteil sowie einer kommunalen Mitfinanzierung finanziert. 

Im Rahmen der Vorbereitungen des Ganztagesanspruchs ist regelmäßig die Rede von einer Betreuungsquote von 70-80 %. Diese Zahl dient als Orientierung, ist jedoch keine Vorgabe. Lt. Schulleitung wird bereits jetzt von 72 % der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Heilsbronn ein solches Betreuungsangebot in Anspruch genommen. Bei dieser Betreuungsquote wäre seitens der Regierung eine künftige Ausrichtung im Bereich von 85 % realistisch. Derzeit ist die Planung auf 80 % ausgelegt. 
Der aktuelle Planungsstand des Gebäudes kann lt. Lernlandschaft bereits alle möglichen Modelle an Betreuungsformen bedienen, sodass hier keine größere Umplanung erforderlich wäre. Je nach Beschlussfassung werden die Unterlagen seitens der Lernlandschaft nochmal final angepasst. 
Im Hinblick auf den Ganztagsanspruch ab 2026 und dem bevorstehenden Erweiterungsbau der Grundschule wird auch weiterhin das Möglichste versucht, zukunftsträchtige Weichen in Zusammenarbeit mit der Regierung zu stellen.

Die höchste Förderkulisse hinsichtlich der Erweiterungsplanung ergibt sich zusammenfassend aus einem gebundenen und offenen Ganztagesangebot sowie dem Angebot des städt. Hortes. 

Der Ausschuss für Bildung fasste daher folgenden Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat:
„Ziel der Entwicklung ist die Ergänzung des gebundenen Ganztageszuges um einen offenen Ganztageszug, in den die Mittagsbetreuung integriert wird. Das Angebot des städtischen Hortes bleibt erhalten.
Die Anteile der Betreuungsformen mit höherer Förderkulisse (Investitionen) ist stärker zu gewichten und entsprechend zu berücksichtigen. Von einem Bedarf von 85% von betreuungspflichtigen Schulkindern im Grundschulalter ist auszugehen.“

Beschluss

Ziel der Entwicklung ist die Ergänzung des gebundenen Ganztageszuges um einen offenen Ganztageszug, in dem die Mittagsbetreuung integriert wird. Das Angebot des städtischen Hortes bleibt erhalten.
Die Anteile der Betreuungsformen mit höherer Förderkulisse (Investitionen) ist stärker zu gewichten und entsprechend zu berücksichtigen. Von einem Bedarf von 85% von betreuungspflichtigen Schulkindern im Grundschulalter ist auszugehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2023 10:36 Uhr