Ehem. Bahnmeisterei und ehem. Forstamt Heilsbronn; Entscheidung über weiteres Vorgehen i.S. Nutzungen (u.a. Musikschule)


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 10.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.05.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Verwaltung hat den Stadtrat in dieser Angelegenheit laufend, letztmals mit 10-seitiger Vormerkung zur Sitzung vom 29.03.2023 umfänglich, auch auf Nachfrage hierzu informiert. In der Sitzungsvorlage und Diskussion wurde u.a. auf die Vor- und Nachteile der beiden Standorte (ehem. Forstamt und ehem. Bahnmeisterei) eingegangen. Ebenfalls waren der Vormerkung das Freiflächenkonzept des Architekten Rühl für das Bahnhofsumfeld, das Sanierungsgutachten mit den 4 Nutzungsvarianten und Fassadenkonzept sowie die vom Architekten Häffner in der Sitzung erläutere Präsentation (Kosten, Flächen etc.etc.) beigefügt.
Zusätzlich wurden in der Sitzung am 29.03.23 die zu erwartenden Bedingungen des Grunderwerbes durch einen Rechtsanwalt aus dessen Sicht erläutert und Fragen dazu beantwortet. Weiter stand der mit der Erstellung des Sanierungsgutachtens für das Bahnhofsgebäude beauftragte Architekt Häffner Rede und Antwort und erläuterte die Grundlagen des Gutachtens.
Nachdem in der Sitzung vom 29.03.2023 keine der beiden Alternativen mehrheitlichen Zuspruch fanden und um den Mitgliedern des Stadtrates zusätzlich die Möglichkeit zu geben, sich näher mit diesem Sachverhalt zu befassen, sollte die Angelegenheit heute erneut beraten werden.
Die Verwaltung hat sich mit den in der Sitzung vom 29.03.23 vorgebrachten Äußerungen nun nochmals beschäftigt und so versucht, die Vorteile der beiden Alternativen zusammengefasst:
  1. Pro „Bahnmeisterei“:
  • Etwas großzügigere Räumlichkeiten (480 statt 460 qm, ohne Keller)
  • Frei gestaltbare Raumaufteilung 
  • Parkplatzsituation (vor allem abends und am Wochenende)
  • Verkehrsanbindung
  • Nachbarinteressen
  • Unser selbst erstellter städtebaulicher Rahmenplan / ISEK wird angegangen
  • Schnellere Umsetzung (da Gebäude bereits im Besitz und Bereich bereits Teil des ISEK und unseres städtebaulichen Rahmenplanes)
  • Insgesamt auch kostengünstiger (statt 2 Gebäude zu sanieren und zu unterhalten, nur eines; wohl erhebliche Grunderwerbskosten Forstamt und einseitige Vertragsbedingungen entfallen)
  • Relative Kostensicherheit
  • Durch umfangreiche Sanierung werden Schadstoffbelastungen minimiert, was beim angedachten Sanierungsumfang des Forstamtsgebäudes nicht gegeben wäre.
  1. Pro „Forstamt“,
  • Näher an Realschule / Innenstadt
  • Stadt hätte weiteres prägendes Gebäude in der Innenstadt erworben, was dann einen Fremderwerb verhindert. Jedoch schließt ein Nichterwerb des Forstamtes nicht aus, dass eine gute Umsetzung durch einen Privatinvestor zustande kommt, siehe z.B. ehem. „Einsiedlerhaus“ am Marktplatz.
Die vom Stadtrat festgelegten Ziele des städtebaulichen Rahmenplans waren z.B. das „Aufwerten des Bahnhofsvorplatzes / Schaffen von Aufenthaltsqualität und (Wieder-)Belebung des Bahnhofsgebäudes (Gastro, Laden) und der Bahnhofsgaststätte“. Auch im ISEK wird eine Umgestaltung des Umfeldes mit einer Mischnutzung des Gebäudes (Handel/Dienstleistung/Gastro) vorgeschlagen. 
Dies erklärt auch, weshalb die beiden die beiden Varianten 1 (Café mit Coworking-Space) und 2 (Dorfladen mit Wohnungen) untersucht wurden und beantwortet damit auch die kritische Nachfrage, die dazu in der letzten Stadtratssitzung gestellt wurde. Im ISEK wurde das Gebäude als unbedingt erhaltenswert angegeben.
Das ehem. Forstamtsgebäude war nicht Gegenstand des Rahmenplanes / des ISEK, da seinerzeit dort kein Bedarf und kein Entwicklungsbereich gesehen wurde. Im ISEK ist das ehem. Forstamtsgebäude als Folge dieser ehem. Nutzung als Gemeinbedarf / Sondernutzung ausgewiesen.
Die Schadstoffuntersuchungen für beide Gebäude sind als Anlage dieser Vormerkung beigefügt, um eine möglichst objektive Betrachtung zu gewährleisten.
Aus aktuellem Anlass muss auch auf die finanzielle Lage hingewiesen werden:
Im Haushaltsplanentwurf 2023 sind nach der Pandemie zwar die Rücklagen so hoch wie nie zuvor und der Schuldenstand relativ niedrig. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen und widerspräche jeder nachhaltigen Haushaltsplanung, wenn dabei übersehen wird, dass die Stadt Heilsbronn in diesem Jahr ihre laufenden Ausgaben nicht mehr decken kann. Auch in den Folgejahren wird aus heutiger Sicht nicht nur die Soll-Zuführung an den Verwaltungshaushalt nicht erreicht, sondern sogar die Mindestzuführung nur knapp erreicht. Es droht, dass erstmals Rücklagen zur Deckung des Verwaltungshaushaltes eingesetzt werden müssen. Und das nicht nur in geringem Umfang, sondern das Defizit im Verwaltungshaushalt könnte sich auf beachtliche ½ bis 1 Mio. € belaufen. Dadurch kann die ohnehin nicht besonders hohe Leistungsfähigkeit der Stadt Heilsbronn dauerhaft gefährdet werden, was empfindliche Einschnitte zur Folge hätte.
Vor diesem Hintergrund ein weiteres Gebäude zu erwerben um zu sanieren, wo doch an anderer Stelle bereits ein bezahltes und geeignetes Gebäude vorhanden ist, für das auch noch eine andere sinnvolle und aus fördertechnischen Gründen vorteilhafte unrentable Nutzung schwer zu finden ist und das saniert werden muss, würde einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung widersprechen. Sparsames Handeln der Verantwortlichen ist auch ein Maßstab, der besonders in der derzeitigen Lage angezeigt ist.
Insgesamt gesehen kann der Stadtrat / die Stadt ohne Nachteil eine Musikschule im ehemaligen Bahnhofsgebäude errichten, dies sollte Priorität genießen und auf ein öffentliches Café verzichtet werden - es würde eine Cafeteria für die Belange der Musikschule reichen. 
Dieses Projekt könnte sofort realisiert werden und man sollte sich die Chance und das sofortige Angehen des Projektes nicht mehr entgehen lassen.

Beschluss 1

Unter Anhörung auch wegen der Belange der Musikschule sind die weiteren Planungen bis zur Erstellung des Zuschussantrages zügig vorzubereiten.
Der zweite Satz
An einem Ankauf des Forstamtsgebäudes besteht kein Interesse mehr“ entfällt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

Beschluss 2

  1. Der Stadtrat beschließt hiermit, dass das bestehende, bereits erworbene, ehemalige Bahnhofsgebäude u.a. für die Errichtung einer Musikschule umfänglich saniert und wiederbelebt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Beschluss 3

Unter Anhörung auch wegen der Belange der Musikschule sind die weiteren Planungen bis zur Erstellung des Zuschussantrages zügig vorzubereiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2023 10:36 Uhr