Der Gewässerzweckverband führt seit der Gründung am 29.12.2004 den Namen „Gewässerzweckverband Ansbach-Ost“ (GwZV-AN-Ost) und hat seit Gründung seinen Sitz in Petersaurach. Aufgabe des GwZV-AN-Ost ist die Unterhaltung und der Ausbau der Gewässer dritter Ordnung im Gemarkungsgebiet der Mitgliedsgemeinden Heilsbronn, Windsbach, Neuendettelsau, Bruckberg und Petersaurach.
Aktueller Vorsitzender des GwZV-AN-Ost ist Herbert Albrecht, 1. BM der Gemeinde Petersaurach. Stellvertretender Vorsitzender ist der 1. BM der Gemeinde Neuendettelsau, Christoph Schmoll.
Der GwZV-AN-Ost beschäftigt kein eigenes Personal. Die Kassengeschäfte und sonstige Verwaltungsaufgaben sind der Gemeinde Petersaurach übertragen. Hierfür wird von den Mitgliedsgemeinden eine jährliche Umlage an den GwZV-AN-Ost entrichtet.
Seit dem Jahr 2011 wurden für die Mitgliedsgemeinden keine Gewässerpflegemaßnahmen mehr über den GwZV-AN-Ost abgewickelt.
Wiederholte Anregungen des BKPV, den Zweckverband deshalb aufzulösen, wurden in den Verbandversammlungen vom 20.10.2016 und 15.10.2020 jeweils mit dem Beschluss zur Kenntnis genommen, den GwZV-AN-Ost auch weiterhin fortzuführen.
Die Anregung aus der Sitzung vom 15.10.2020, die Themen Hochwasserschutz und Starkregenereignisse in das Portfolio des GwZV-AN-Ost aufzunehmen, wurde in der Verbandssitzung vom 17.06.2021 aufgegriffen und dahingehend fortgeführt, darüber nachzudenken, das Thema auf die gesamte Kernfranken-Allianz auszudehnen bzw. in den geplanten neuen Zweckverband der Kernfranken-Allianz zu überführen. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Petersaurach nicht über die erforderlichen Kapazitäten verfügt, umfangreiche Projekte für mehrere Mitgliedsgemeinden zu steuern und abzuwickeln.
Der GwZV-AN-Ost ist somit nicht in der Lage, die satzungsgemäß übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Stellungnahme der Verwaltung:
- Sitzung der Kernfranken-Allianz vom 16.02.2023 mit dem WWA, Herrn Drott
Als Resümee aus dieser Sitzung war festzuhalten, dass eine Zusammenarbeit in einem Gewässer-Zweckverband grundsätzlich zu empfehlen sei, um Ausschreibungsverfahren und Förderanträge zentralisiert und organisiert abarbeiten zu können. Voraussetzung hierfür sei jedoch eine entsprechende personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit des Zweckverbandes, die vom Zeitpunkt der Gründung des GwZV-AN-Ost und bis heute nie gegeben war.
- Prüfberichte des BKPV und Vorgaben des LRA-AN:
Aufforderungen des BKPV aus den Prüfberichten von 2014 und 2017,
• die Verbandssatzung zu überarbeiten,
• eine Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung zu erlassen,
• die Entschädigung des Verbandsvorsitzenden und der Verbandsräte durch Satzung zu bestimmen,
wurden nicht erledigt und im Prüfbericht des BKPV vom 05.10.2022 erneut angemahnt.
Das Landratsamt Ansbach hat auf der Grundlage dieses aktuellen Prüfberichts den GwZV-AN-Ost nun unter Fristsetzung bis 30.06.2023 aufgefordert, entweder bei Fortführung des Verbandes die Textziffern ab Seite 8 des Prüfberichts vom 05.10.2022 zu erledigen oder entsprechende Beschlüsse über die Auflösung oder Überführung des Zweckverbandes zu übersenden.
Aufgrund der faktischen Handlungsunfähigkeit des GwZV-AN-Ost, die eingeforderte Erledigung der Textziffern des Prüfberichts vom 05.10.2022 und die Option, die Gewässerpflege und den Gewässerunterhalt perspektivisch in einen zu gründenden Zweckverband des Kernfranken e.V. zu integrieren, besteht innerhalb der Verbandsversammlung des GwZV-AN-Ost zwischenzeitlich Einvernehmen, das Auflösungsverfahren einzuleiten.
Nach erfolgter Abstimmung mit dem Landratsamt Ansbach, Kommunalaufsicht, ist u.a. folgende Agenda in der chronologischen Reihenfolge zu beachten:
1. Klärung, ob staatliche Fördermaßnahmen noch laufen (ggf. Stellungnahme der Förderbehörde) und Klärung, ob u. ggf. welche Folgelasten noch bestehen
2. Stellungnahme des WWA AN (Anhörung analog § 2 Abs. 3 Satz 2 der Verbandssatzung) zur beabsichtigten Auflösung
3. Information/ggf. Weisungsbeschluss der Beschlussgremien der Verbandsmitglieder
4. Beschlussfassung in der Verbandsversammlung
Die Beschlussfassung soll in einer Verbandversammlung am 15.06.2023 erfolgen, um den gesetzten Termin des Landratsamtes einhalten zu können. Im Vorfeld müssen alle beteiligten Verbandsmitglieder in ihren kommunalen Gremien entsprechende Beschlüsse fassen.
- Agenda
Zu Ziff. 2.1) Eine aktuelle Prüfung hat ergeben, dass staatliche Fördermaßnahmen nicht anhängig sind und Folgelasten nicht bestehen.
Zu Ziff. 2.2) Das WWA hat am 13.04.2023 folgende Stellungnahme abgegeben:
„…wie Sie richtig dargelegt haben, empfiehlt das Wasserwirtschaftsamt die kommunale Aufgabe der Gewässerunterhaltung im Bereich Gewässer dritter Ordnung in einem Zweckverband abzuwickeln, da dort gerade bei kleineren Kommunen Synergieeffekte in der Bearbeitung genutzt und zunehmend wichtigere Aufgabestellungen wie Umgang mit Starkregenereignissen gebietsübergreifend bearbeitet werden können. Da dies, wie von Ihnen erläutert, mit dem aktuellen GwZV-AN-Ost nicht umgesetzt werden kann und auch keine Fördermaßnahmen mehr anhängig sind, spricht von Seiten des Wasserwirtschaftsamts nichts gegen die geplante Auflösung…“.
Zu Ziff. 2.3) Demnach sind nun bis 15.06.2023 die notwendigen Gremienbeschlüsse in den Verbandskommunen zu fassen.