Verordnung - Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 10.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 48. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 10.05.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Seitens der Verwaltung wird für das Jahr 2023 gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) die nachgenannte Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen empfohlen:

Der Verordnungsentwurf vom 20.03.2023 wurde dem Stadtratsgremium vorgelegt.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden folgende Behörden und Institutionen beteiligt:
  • Landratsamt Ansbach - Sachgebiet 32
  • Handelsverband Bayern - Der Einzelhandel e.V.
  • Industrie- und Handelskammer Nürnberg
  • Handwerkskammer Mittelfranken
  • Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft, Bezirk Mittelfranken
  • Deutscher Gewerkschaftsbund, Region Mittelfranken
  • Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten
  • Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V.
  • Evang.-luth. Pfarramt Heilsbronn
  • Kath. Pfarramt Heilsbronn

Folgende Behörden und Institutionen haben sich zur Anhörung geäußert:
  • Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V. – Keine Bedenken 
  • Evang.-luth. Pfarramt Heilsbronn – Keine Bedenken 
  • Handelsverband Bayern - Der Einzelhandel e.V. – Keine Bedenken
  • Deutscher Gewerkschaftsbund – Lehnt Sonntagsöffnung ab. 

Die übrigen Beteiligten haben sich nicht geäußert.

Beschluss

Dem vorliegenden Entwurf der Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in Heilsbronn vom 20.03.2023 für das Jahr 2023 wird zugestimmt.
Der Verordnungsentwurf und die Anlage des Geltungsbereichs sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2023 10:36 Uhr