Bauantrag Ausbau des bestehenden Kellers zur Hackschnitzelheizung und Errichtung eines Schornsteins FlNr. 39 Gemarkung Ketteldorf, Ketteldorf 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 24.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 49. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.05.2023 ö 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Ausbau/ Umnutzung des bestehenden Kellers einer Scheune/ Stallgebäudes zur Hackschnitzelheizung und die Errichtung eines Schornsteins auf Flurnummer 39, Gemarkung Ketteldorf
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Geplant ist, im Keller in der bestehenden Scheune eine Hackschnitzelheizung und einen Fertigteilschornstein sowie einen Hackschnitzelbunker einzubauen.
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Außenmaße des Gebäudes bleiben unverändert und die Erschließung ist durch die bereits vorhandene Bebauung gesichert.
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden erteilt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Ausbau des bestehenden Kellers zur Hackschnitzelheizung und der Errichtung eines Schornsteins auf Flurnummer 39, Gemarkung Ketteldorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2023 11:03 Uhr