Bauantrag Anbau Windfang, FlNr. 265 Gemarkung Heilsbronn, Bahnhofstr. 14


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 24.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 49. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 24.05.2023 ö 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Anbau eines Windfanges auf Flurnummer 265 Gemarkung Heilsbronn
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Es ist geplant, in östliche Richtung einen Windfang von 2,82 m x 3,20 m zu errichten.
Einen Bebauungsplan für diesen Bereich gibt es nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist durch die bereits vorhandene Bebauung gesichert. 
Die Zustimmungen der Eigentümer benachbarter Grundstücke wurden nicht erteilt.
Die nach Stellplatzsatzung erforderlichen 10 Stellplätze werden nachgewiesen. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau eines Windfanges auf Flurnummer 265 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2023 11:03 Uhr