Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung; Vereinbarung über die Überwachung des ruhenden/fließenden Verkehrs mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 21.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 50. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.06.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In seiner Sitzung vom 15.11.2022 beschloss der Stadtrat Heilsbronn, dass die kommunale Verkehrsüberwachung, bis zur Gründung eines Zweckverbandes auf Ebene Kernfrankens, durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden soll.
In den Monaten Februar und März führte die Stadtverwaltung eine verdeckte Verkehrsüberwachung durch. Ziel dieser war an bestimmten Punkten die Verkehrssicherheit zu prüfen und die Häufigkeit an Geschwindigkeitsverstößen festzustellen.
Die Überwachung kam zu dem Ergebnis, dass an allen 23 Messstellen Bedarf zur Überwachung besteht. Auszugsweise aus der Messung stehen 2581 Tempoverstöße an der Grundschule Heilsbronn innerhalb von 24h oder einer Höchstgeschwindigkeit von 108 km/h an der Weißenbronner Straße in der Zeit zwischen 19 Uhr und 22 Uhr.
Anschließend wurden die Messstellen erneut durch den Dienstleister begangen und auf die Möglichkeit einer technischen Umsetzung der Geschwindigkeitsüberwachung geprüft.
Auf Grundlage der Messungen und der Begehung wurde das beigefügte Messstellenverzeichnis gefertigt.
Zwischenzeitlich fanden Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und der Firma ESD Dienstleistungsgruppe, welche die Überwachung des ruhenden Verkehres übernehmen soll, statt. Hier wurde das Überwachungsgebiet, (siehe Anlage, zzgl. Saisonal Freibad und WoMo-Stellplatz) besprochen.
Auch wurde vereinbart, dass die ersten zwei Wochen ausschließlich Hinweiszettel verteilt werden, welche die Fahrzeughalter auf den Verstoß aufmerksam machen und auch auf eine zukünftige Ahndung hinweisen. Weitere Absprachen und vorangehende Prüfungen sind bei der Überwachung des ruhenden Verkehres nicht notwendig.
Um eine reibungslose und effiziente Zusammenarbeit zwischen der Bayerischen Polizei und den Gemeinden zu gewährleisten, soll die räumliche und zeitliche Abgrenzung der Tätigkeiten der Gemeinde und der Polizei (Polizeipräsidien oder von diesen bestimmten Polizeidienststellen) durch schriftliche Vereinbarung erfolgen. Das Messstellenverzeichnis ist Bestandteil der Vereinbarung und muss regelmäßig überarbeitet werden, da jede neue Messstelle in diesem vor Durchführung der Überwachung aufgenommen werden muss.
Nach Gegenzeichnung der Vereinbarung durch das Polizeipräsidium Mittelfranken kann die kommunale Verkehrsüberwachung zeitnah ihre Tätigkeit aufnehmen. Geplant ist derzeit, dass die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs zum Schuljahresbeginn 2023/24 aufgenommen wird.
Zu diesem TOP wurde Herr Schubert (Geschäftsführer der Firma gGKVS) eingeladen um den  Stadtratsmitgliedern die Umsetzung der Verkehrsüberwachung vorzustellen und für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Herr Schubert konnte jedoch urlaubsbedingt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht zu-/ bzw. absagen, sodass im Zeitpunkt der Sitzungseinladung nicht sicher mitgeteilt werden kann, ob ein Vertreter des beauftragten Dienstleisters zur Sitzung anwesend sein wird.

Beschluss

  1. Der Stadtrat Heilsbronn stimmt der Vereinbarung mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken über die Überwachung der zulässigen Geschwindigkeit von Fahrzeugen innerhalb und außerhalb Heilsbronns zu und beauftragt den Ersten Bürgermeister mit der Unterzeichnung und dem Abschluss der Vereinbarung.
  2. Der Stadtrat Heilsbronn stimmt der Vereinbarung mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken über die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Heilsbronn zu und beauftragt den Ersten Bürgermeister mit der Unterzeichnung und dem Abschluss der Vereinbarung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
STR Imper spricht sich persönlich gegen den Beschluss für den fließenden Verkehr aus.

Datenstand vom 28.07.2023 11:14 Uhr