In seiner Sitzung vom 21.09.2022 beschäftigte sich der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss und am selbigem Tage der Stadtrat Heilsbronn mit dem Antrag nach Art. 73 BayBO, dem Neubau eines Wetterradarturm in der Gemeinde Petersaurach. In der Sitzung vom Stadtrat Heilsbronn wurde in der damaligen Sitzung der Beschluss „Die Stadt Heilsbronn kann sich den Neubau eines Wetterradars grundsätzlich vorstellen. Nach den heute vorliegenden Informationen kommt der Antrag des Deutschen Wetterdienstes allerdings für die Stadt Heilsbronn so nicht in Betracht. Gibt es jedoch für eventuelle Genehmigungen, z. B. für Windkraftanlagen, auf städtischen Gebiet keine Einschränkungen durch die Errichtung des beantragten Wetterradars, wird die Verwaltung beauftragt, den Antrag nochmals vorzulegen.“ gefasst.
Die Stadtverwaltung übersandte anschließend beigefügtes Schreiben mit Datum vom 22.09.2022 an das staatliche Bauamt.
Hierauf folgte ein Schreiben durch das staatliche Bauamt mit Datum vom 15.05.2023. In diesem Schreiben weist das staatliche Bauamt erneut auf die Wichtigkeit eines Wetterradars für eine detaillierte und exakte Wettervorhersage und das Katastrophenmanagement in der Region hin.
Auch erklärt das staatliche Bauamt, dass der Standort Petersaurach das Ergebnis eines sogenannten Standortanalyse- und Abwägungsprozesses unter Einbeziehung diverser Fachstellen (u.a. Regionalplanungsstellen, höherer Naturschutzbehörde, Luftfahrt-Bundesamt und Staatsforstverwaltung) ist.
Das staatliche Bauamt sieht das Wetterradar als Nutzen für die angrenzenden Kommunen, da durch die ermittelten Messwerte eine bessere Identifizierung von Windenergieflächen möglich sein wird.
Dem Schreiben des staatlichen Bauamts ist ein Pressemitteilung des Deutschen Wetterdienstes beigefügt. In dieser Mitteilung verkündet der DWD, dass Sie zukünftig auf die Schutzzone 5 bis 15 km um ein Wetterradar verzichten werden. Dieser Verzicht ist jedoch nicht gesetzlich verankert sondern lediglich als Ankündigung des DWD zu verstehen und keineswegs rechtlich binden, da der DWD auch zukünftig beteiligt wird und ausschließlich auf die Schutzzone verzichten kann und nicht muss. Auch legt das Maßnahmenpaket des Bundesministerium für Digitales und Verkehr fest, dass ab dem Jahr 2024 im 5-15km-Radius Windenergieanlagen an Land in Betrieb genommen werden können, wenn der DWD die für die Erfüllung der Fachverfahren erforderlichen technische Betriebsdaten und meteorologischen Messdaten der Windenergieanlagen von den jeweiligen Betreibern erhält.
Somit wird das Gebiet der Stadt Heilsbronn nur noch eingeschränkt beeinträchtigt und die Genehmigung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet Heilsbronn sind wahrscheinlicher.
Dient zur Kenntnis.