Prüfung der Obergrenzen der Herstellungsbeitragssätze und des Gebührenbedarfs sowie Berechnung der Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn ab 01.07.2024;
Beschluss über Auftragserteilung
Daten angezeigt aus Sitzung:
57. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 15.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden für den Kalkulationszeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2024 die Herstellungsbeitragssätze und die Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn ermittelt sowie für die Zeiten vom 01.01.2016 bis 30.06.2020 eine Nachkalkulation aufgestellt.
Der letzte Kalkulationszeitraum läuft somit mit dem 30.06.2024 ab.
Derzeit werden die Daten der Abwasseranlage Heilsbronn analysiert und Planungen für die Sanierung/ Erweiterung der Kläranlage aufgestellt. Kosten bzw. eine entsprechende Refinanzierung können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Diese Maßnahme wird dabei wesentlich Einfluss auf die gesamte Abwassergebührenkalkulation haben.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zur weiteren Gebührenkalkulation für den Zeitraum ab dem 01.07.2024 zu beauftragen. Der optimale Kalkulationszeitraum wird dann mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband während der Kalkulationsphase abgestimmt.
Beschluss
Zur Prüfung der Obergrenzen der Herstellungsbeitragssätze und des Gebührenbedarfs sowie die Berechnung der Einleitungsgebühren für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Heilsbronn für den Zeitraum ab dem 01.07.2024 wird der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt. Der Kalkulationszeitraum wird dann mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband während der Kalkulationsphase abgestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.12.2023 11:06 Uhr