Folgende Tagesordnungspunkte wurden in der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.10.2023 öffentlich:
Nr. 1401 Auftragsvergabe zur Entsorgung von Erdaushub im Zusammenhang mit dem Neubau eines Pumpwerkes in Müncherlbach
Der Stadtrat beschließt die Entsorgungsfirma ZECH Umwelt GmbH mit der Verwertung der ca. 600 Tonnen DK1 deklarierten Erdmaterials auf Flurnummer 267/0 Gemarkung Müncherlbach zu beauftragen. Die zusätzlichen Mehrkosten von rund 14.000 € sind im Haushalt bereit zu stellen.
Nr. 1402 Beteiligung der Stadt Heilsbronn an einer regionalen Gesellschaft zur Flächensicherung für potenzielle Windkraftstandorte
Der Stadtrat hat sich hinsichtlich Windkraft in vielen Sitzungen beraten, vor allem auch mit dem Vertragswerk Dritter befasst, und kam per Beschluss zu der Auffassung die bisher vorgelegten Vertragswerke so nicht zu akzeptieren. Weiteres demnächst.
Nr. 1406 Kunstprojekt Röthel - aktueller Sachstand
Drei der Kunstwerke von Herrn Röthel wurden zwischenzeitlich aufgestellt. Die Rechnungen zu den Objekten am Bahnhof und am Weiher wurden bereits gezahlt. Das Objekt am Bahnhofsteig soll als Leihgabe behandelt werden.
Der Standort für das noch ausstehende 10 Tonnen Stahlobjekt auf dem innerstädtischen Kreisverkehr an der Ortsausfahrt in Richtung Neuendettelsau gestaltet sich in der Ausführung aufgrund der vorhandenen Sparten- und Verkehrssituation, am anspruchsvollsten.
Unter Berücksichtigung der Statik und des Bodengutachtens ist eine Flachgründung in mindestens 1,7 Metern Tiefe (bzw. 1,5 Meter ab OK Fahrbahn) bis auf den gewachsenen Boden vorgesehen. Auf die ca. 1 Meter mächtige Schottertragschicht ist ein Stahlbetonfundament (1,7x1,7x1,0 m) zu erstellen. Von einer Beeinträchtigung des Kreisverkehrs während der Baumaßnahme ist auszugehen.
Im Zuge der Detailabstimmung wurde durch das Büro des Hr. Röthel mitgeteilt, dass für das letzte Objekt neben dem Eigengewicht, keine zusätzliche Befestigung zwischen Stahlkunstwerk und Sockel, noch zwischen Sockel und Fundament vorgesehen ist.
Besonders im Hinblick auf den exponierten Standort ist dies aus Sicht der Bauabteilung nur nach Zustimmung des Statikers möglich.
Dient zur Kenntnis.