- Haushaltskonsolidierung: Sachstand
Nachdem die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle mit Schreiben vom 15.06.2023 mitgeteilt hat, dass die Haushaltssituation der Stadt Heilsbronn im Haushaltsjahr 2023 als angespannt zu bewerten ist, eine Genehmigungsfähigkeit der im Finanzplan dargestellten Kreditaufnahmen nicht in Aussicht gestellt werden kann und die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen ist, muss sich die Stadt Gedanken zur Haushaltskonsolidierung machen, d. h. eine Senkung der Ausgaben bzw. eine Erhöhung der Einnahmen erreichen!
Zur Erreichung dieser Ziele hat sich die Finanzverwaltung dabei Lösungsansätze überlegt und bereits Schritte eingeleitet.
1.Vermögenshaushalt:
Ab der Investitionsplanung 2024 wird eine Priorisierung von Investitionsmaßnahmen eingeführt. Maßnahmen mit den meisten Priorisierungsmerkmalen haben dabei Vorrang zur Ausführung gegenüber Investitionsmaßnahmen, die weniger bzw. keine Priorisierungsmerkmale vorweisen können. Diese Vorgehensweise ist für alle neuen bzw. noch nicht begonnenen Investitionsmaßnahmen geplant.
Die Priorisierungsmerkmale sind:
- Maßnahmen, die vorrangig ausgeführt werden müssen, um den Bestand zu sichern
- Klimaschutzmaßnahmen bzw. Maßnahmen, die Nachhaltigkeit fördern
- Handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Stadt?
- Handelt es sich um eine Maßnahme, für die Fördermittel generiert werden können? Wenn ja, ggf. in welcher Höhe?
Es steht weiter zu befürchten, dass die notwendigen Maßnahmen zum Klimaschutz und Nachhaltigkeit die Gemeinden finanziell überfordern.
Dazu kommen z.B. lt. Schreiben des Deutschen Städtetages vom 07.11.2023 zur „Finanzierung der Wärmeplanung – Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts“ auch die Tatsache, dass die Finanzierungsfragen – insbesondere für den Infrastrukturausbau – unter völlig neuen Voraussetzungen stehen. Als Reaktion auf das Urteil hat die Bundesregierung z.B. eine sofortige vorläufige Haushaltssperre für fast alle Ausgabetitel des Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt.
Die im Januar übliche Vorberatung des Investitionsplanes wird aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen am 24.01.2024 nicht wie üblich im Haupt- und Finanzausschuss, sondern in einer Sitzung des Stadtrates stattfinden.
2. Verwaltungshaushalt:
Vor einer Erhöhung von Gebühren, die den Bürger belasten, soll vorrangig eine Senkung der laufenden Ausgaben erreicht werden. Dies bedeutet nicht, dass Gebühren, Beiträge und Steuersätze nicht weiterhin regelmäßig angehoben werden; dies erfolgt parallel.
Haushaltsansätze wurden bisher bedarfsorientiert eingeplant. Diese Vorgehensweise bleibt grundsätzlich weiter bestehen; dies wird seitens der Finanzverwaltung jedoch noch genauer beleuchtet. Haushaltsansätze für Haushaltsstellen in gleichgelagerten Einrichtungen (z. B. KiTas, Schulen) sollen dabei künftig z. B. nach dem Verhältnis der Kinder/ Gruppenstrukturen gebildet werden. Für das Haushaltsjahr 2024 sollen Haushaltsansätze grundsätzlich nicht erhöht werden. Ausnahmen werden nur bei entsprechendem Sachgrund gewährt.
Einsparmöglichkeiten werden seitens der Verwaltung bereits bearbeitet. Unter anderem betrifft dies folgende Themen (nicht abschließend):
- Vergabe von Leistungen an Private (soweit sinnvoll)
- Personalkosten
- Mieten, Pachten
- Laufende Verwaltungskosten wie z.B. Kosten für Abonnements, Telefonverträge, Versicherungen, Druck-/ Papier-/ / Gestaltungs-/ Versandkosten, Sammelbestellungen etc.
- Energiekosten
- Reinigungskosten
- freiwillige Leistungen
- …
Hier ist zu bedenken, dass jede Maßnahme für sich betrachtet keine wesentliche Summe bedeutet, sich in der Gesamtschau jedoch summiert. Ebenfalls gilt es zu beachten, dass die allgemeinen, teils erheblichen Preissteigerungen die Einsparungen mindestens kompensieren werden.
Zu den freiwilligen Leistungen:
Die Stadt Heilsbronn gewährt gem. Richtlinie Nr. 1 freiwillige laufende Zuwendungen an Vereine, Verbände und Organisationen.
Ab dem 01.01.2019 erfolgte eine pauschale Erhöhung der jährlich laufend gewährten Beträge um 20 %, da eine vorhergehende Erhöhung weit vor der Euroumstellung (01.01.2002) erfolgte.
In der Anlage befindet sich die aktuelle Zuwendungsrichtlinie Nr. 1 des Jahres 2023 mit allen beschlossenen freiwilligen laufenden Zuwendungen, die die Stadt Heilsbronn jährlich an Vereine, Verbände und Organisationen gewährt.
Zum aktuellen Stand belaufen sich diese freiwilligen laufenden Zuwendungen auf rd. 230 T€ pro Jahr.
Um den städtischen Haushalt zu konsolidieren, sollten auch freiwillige Leistungen auf den Prüfstand gestellt bzw. nach Möglichkeit eingeschränkt werden. Sobald konkrete Änderungsvorschläge dazu vorliegen, die einer Beschlussfassung bedürfen, erfolgt Wiedervorlage im Haupt- und Finanzausschuss oder Stadtrat.
- Ausblick auf den Haushalt 2024
Wie bereits unter A) erwähnt, ist vorgesehen, die Investitionsplanung 2024 bis 2027 aufgrund der aktuellen Lage im Stadtrat am 24.01.2024 unter den Gesichtspunkten der ebenfalls bereits genannten Priorisierungsmerkmale zu beraten. Um eine Finanzierbarkeit der vorgesehenen Maßnahmen zu wahren, wird dazu eine Gesamtaufstellung zur Einnahmebeschaffung vorbereitet.
Vorab wird eine voraussichtliche Entwicklung der wichtigsten Steuern und Umlagen vorgestellt:
Einkommensteuerbeteiligung
Der Haushaltsansatz 2023 für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer i. H. v. 6.325.000 € wird voraussichtlich knapp erreicht werden. Die Auszahlung des 4. Quartals 2023 steht noch aus.
Nach Mitteilung des statistischen Landesamtes für die Beteiligungsbeträge an der Einkommensteuer vom 09.11.2023 errechnet sich ein geschätzter Beteiligungsbetrag i. H. v. 6.664.000 €. Dies ist jedoch nicht gesichert, weshalb von einem Ansatz von 6.300.000 € ausgegangen wird.
Gewerbesteuer
Der Haushaltsansatz 2023 i. H. v. 6.000.000 € wird voraussichtlich erfreulicherweise um rd. 3.000.000 € überschritten werden und erreicht damit Rekordniveau. Dieses Ergebnis konnte nur verzeichnet werden aufgrund unerwarteter Nachzahlungen aus vergangen Jahren. Eine Prognose für die Folgejahre kann zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht abgegeben werden. Es werden derzeit, bis zu der im Januar noch zu erfolgenden Sollstellung der Gewerbesteuer, Einnahmen im Rahmen der vorangegangenen Jahre angenommen, ca. 5 Mio. €.
Schlüsselzuweisungen
Im Haushaltsjahr 2023 wurden Schlüsselzuweisungen i. H. v. rd. 1,58 Mio. € festgesetzt. Im Haushaltsjahr 2024 werden nur noch rd. 740 T€ erwartet (unverbindliche, eigene Schätzung, da bisher noch nicht festgesetzt).
Kreisumlage
Die Kreisumlage für 2024 wird bei einem gleichbleibenden Umlagesatz von 45,85 % voraussichtlich 6.302.428 € betragen. Dies entspräche einer geringen Minderung um rd. 120 T€. Bei einer steigenden Umlagekraft z.B. um 2 % entstünden der Stadt Mehrausgaben im Vergleich zum Vorjahr i. H. v. rd. 150 T€.
Leider sind auch die Ausgaben, wie die Kreisumlage auf einem Höchststand.
Grundsteuer
Die Einnahmen der Grundsteuer im Vergleich zum Vorjahr bleiben voraussichtlich weitgehend konstant.
Aus dieser Auflistung der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt wird deutlich, dass auch die Stadt Heilsbronn bereits 2024 mit rückläufigen Einnahmen rechnen muss (s.a. Anlage des Bay. Städtetags vom 15.11.23). Gleichzeitig werden die Aufgaben, die durch die Kommunen zu bewältigen sind, immer vielfältiger und somit auch die dadurch entstehenden (Mehr-)Ausgaben, die aber finanziert werden müssen. Durch steigende Personal-, Unterhaltungs-, Energie-, und Bewirtschaftungskosten allgemein droht eine dauerhafte Unterfinanzierung des Haushaltes.
Dient zur Kenntnis.