Bauantrag Nutzungsänderung von Wohnräumen zu einer Praxis für medizinische Fußpflege, FlNr. 407/11 Gemarkung Heilsbronn, Breslauer Str. 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 13.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 59. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.12.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragssteller beantragen die Nutzungsänderung von Wohnräumen zu einer Praxis für medizinische Fußpflege auf dem Grundstück mit der FlNr.: 407/11 Gemarkung Heilsbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird folgendes zu dem Bauantrag bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll. 
Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet. Das  Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Aus diesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben, insbesondere die Nutzung,  in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer liegen nicht vor.
Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.        

Beschluss

Der Stadtrat erteil das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Wohnräumen zu einer Praxis für medizinische Fußpflege auf dem Grundstück mit der FlNr.: 407/11 Gemarkung Heilsbronn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2024 09:36 Uhr