Begehung Wald und Waldwege am Lämmerberg; Handlungsempfehlung Forstrevier; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 13.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 59. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Am Samstag, den 02.12.2023 fand ab 10.00 Uhr mit interessierten Stadträten, dem 1. Bürgermeister und der 2. Bürgermeisterin sowie dem Revierleiter des Forstbetriebes Heilsbronn, Herrn de Hasque, eine Begehung der Jakobswegstrecke zwischen dem Wasserhaus und der AN 24 statt (s. beiliegender Plan).
Der Revierleiter informierte die Stadt am 15.11.2023, „auf dieser Jakobswegstrecke zwischen der St. AN24 & dem Wasserhaus besteht entlang des Jakobsweg auf den Flurstücken 468/0, 464/0, 437/0, 439/0 akute Gefahr durch Totholz (TH).
Der Weg verläuft auf seinem überwiegenden Teil auf einem öffentlich gewidmeten Feld- & Waldweg. Durch die Widmung besteht Verkehrssicherungspflicht (VS) auch gegenüber waldtypischen Gefahren wie eben TH.
Die Sicherheitserwartung der Wegbenutzer wird als hoch eingeschätzt. Der Weg wurde deshalb bereits gesperrt. Die Gefahren müssen zeitnah beseitigt werden.
Es gibt zwei Varianten:
  1. Entfernung der Eichen & Kiefern welche Totholzbehangen sind & dauerhafte Zurücknahme des Waldsaums um ein Baumreihe, bzw. jung halten. 
    • Die Holzmasse wird auf ca. 200 m³ geschätzt;
    • Insg. sind ca. 148 Bäume betroffen davon ca. 30 mittelalte Eichen.
  2. Totholzausschneiden durch eine Fachfirma. 
    • Der TH Schnitt muss erfahrungsgemäß jedes Jahr wiederholt werden, da durch die Klimakrise die Bäume immer wieder VS relevantes TH ansetzen;
    • Lage & Gelände machen die Maßnahme aufwendig.
Die forstliche Handlungsempfehlung sieht kein Totholzausschneiden bei Waldbäumen vor, sondern die Fällung, soweit keine artenschutzrechtlichen Vorschriften dem entgegenstehen.
Wie besprochen halte ich einen vor Ort Termin für notwendig.
Letztendlich bitte ich die Stadt zu entscheiden wie die VS entlang des Jakobwegs hergestellt werden soll.“

Bei der Begehung wurde seitens des Revierleiters klar die Empfehlung ausgesprochen, dass durch die Widmung als Feld- und Waldweg zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht Maßnahmen u.a. Fällung der Bäume auf dem Streifen zwischen Weg (teilw. Auf Fl.Nr. 437, Gem. Ketteldorf) und Kettelbachgrund sowie Zurücknahme und stufenartiger Aufbau des Waldrandes erforderlich sind. 
Es bestehen erhöhte Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht durch öffentlich gewidmete Wege oder auch im Umfeld von Ruhebänken oder anderen Einrichtungen im Wald.
Eine Möglichkeit wäre, Wege zu entwidmen. An nicht gewidmeten Waldwegen gelte, dass die Nutzung auf eigene Gefahr erfolgt. Dies gilt selbst bei stark genutzten und touristisch beworbenen Wanderwegen. Dort sind derartige Maßnahmen, wie am Lämmerberg vorgeschlagen, nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich. Nach Erfahrungen des Revierleiters wird die Widmung von Wegen regional unterschiedlich gehandhabt. 
Zu einer ordnungsgemäßen forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung sieht der Revierleiter weiter eine Verbreiterung des vorhandenen Weges sowie in regelmäßigen Abständen (30 m) Schneisen erforderlich.
Die anwesenden Mitglieder des Stadtrates befürworteten anhand des Zustandes mehrheitlich die geplanten forstwirtschaftlichen Maßnahmen. Totholzausschnitte in größerem Umfang, die auch hier erforderlich wären, werden als nicht finanzierbar beurteilt. Die Ursache für die hohen Kosten liegt auch darin, dass städtische Waldflächen oft ungünstig zugeschnitten und sonstige Bewirtschaftungshindernisse (Graben, Hanglage etc.) aufweisen.
Die über diese Wegabschnitte führenden Wanderwege (incl. Jakobsweg) sollen nicht verlegt werden.
Übereinstimmend sind die anwesenden Stadtratsmitglieder der Meinung, dass die Verwaltung die Entwidmung der besichtigten, aber auch grundsätzlich aller Waldwege, prüfen und ggf. vorbereiten soll. Damit würden sich die Verkehrssicherungspflichten für die Stadt als Waldeigentümer deutlich verringern.
Die entsprechenden Artikel 53 – 56 des Bayerischen Straße- und Wegegesetzes sind in der Anlage beigefügt.

Beschluss 1

Die bereits vorgenommene Sperrung dieses Abschnittes des Jakobsweges ist aufrecht zu erhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird die Möglichkeit zur Einziehung bzw. Entwidmung von Waldwegen prüfen und dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Den aus ökologischer und forstwirtschaftlicher Sichtweise unbedingt notwendigen Maßnahmen zur Bewirtschaftung (Anlegen von Rückegassen, Verbreitung des Jakobweges, Fällen und Ernten von Käfer befallenen bzw. durch Trockenheit vorgeschädigten Bäumen, insbesondere Kiefern und Fichten) kann unter besonderer Rücksichtnahme auf den historischen Jakobsweg zugestimmt werden. Dabei muss dringend eine klimastabile Nachpflanzung und deren Schutz im Anschluss an die Bewirtschaftungsmaßnahmen erfolgen. Die auf der anderen Seite des Jakobsweges stehenden Laubbäume sind unbedingt zu erhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Datenstand vom 08.02.2024 09:36 Uhr