Bündelausschreibung für die kommunale Erdgasbeschaffung 01.01.2025 - 01.01.2028


Daten angezeigt aus Sitzung:  59. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 13.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 59. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 13.12.2023 ö 6.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bündelausschreibung durch den Bayerischen Gemeindetag mit dem Dienstleister KUBUS
Bei einer üblichen Ausschreibung für einen Lieferzeitraum von drei Jahren liegt die Stadt Heilsbronn deutlich über dem EU-Schwellenwert von 214.000,00 € netto, welcher zu einer europaweiten Ausschreibung verpflichtet.
Für die Beschaffung vom 01.01.2025 01.01.2028 soll erneut die Teilnahme an der Bündelausschreibung durch den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle mit dem Dienstleister KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH aus Schwerin vollzogen werden. Die Zusammenarbeit mit KUBUS verlief unkompliziert und professionell.
Die Teilnahme an der Bündelausschreibung verpflichtet die Teilnehmer, sich vorher festzulegen und dem Ergebnis der Bündelausschreibung vorab zuzustimmen. Nur dadurch lassen sich die Menge und der Umfang in der Ausschreibung klar festlegen.
Als Teilnehmer der letzten Erdgasbündelausschreibung (01.01.2022 – 01.01.2025) liegt der Dienstleistungsvertrag mit KUBUS bereits vor, gemäß STR-Beschluss vom 22.01.2020. Eine erneute Beschlussfassung bzw. ein Vertragsschluss mit KUBUS ist somit nicht nötig.
Die Bündelausschreibung für die Erdgasbeschaffung für den Lieferzeitraum 01.01.2025 – 01.01.2028 bietet die KUBUS GmbH zu unveränderten Preisen an. Für die Ausschreibung wird für die Stadt Heilsbronn ein Honorar i. H. v. ca. 2.200,00 € netto (davon Grundpreis: 1.000,00 €, zzgl. 50,00 € je nicht leistungsgemessener Abnahmestelle) fällig.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 08.02.2024 09:36 Uhr