Anpassung der Elternbeiträge der städt. Kindertageseinrichtungen zum 01.04.2024; Beratung und ggf. Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung: 60. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 17.01.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat Heilsbronn | 60. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn | 17.01.2024 | ö | 2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Zum damaligen Zeitpunkt waren die Entwicklungen besonders im wirtschaftlichen Bereich keinesfalls so absehbar. Auf Grund der Belastungen der Familien während der Corona-Pandemie und den damit auch einhergehenden finanziellen Herausforderungen wurden die Beitragserhöhungen der letzten Jahre bewusst geringer und über mehrere Jahre hinweg verteilt, sodass die Elternbeiträge in den letzten 2 Jahren jeweils nur um 2,5 % angehoben wurden.
Die Kita-Träger berichteten unter anderem von deutlichen Energiekostensteigerungen, die in der Elternbeitragserhöhung dringend Berücksichtigung finden müssen. Gleiches gilt für die stattgefundenen Lohnanpassungen. Im Vergleich von März 2022 zu März 2024 ergeben sich z. B. allein rund 20,0 % höhere Personalausgaben für die Stadt Heilsbronn. Bei der geplanten Anpassung handelt es sich lediglich um eine Weiterreichung der Kosten, die den Trägern auch tatsächlich entstehen. Auch wurde seitens verschiedener Einrichtungen über Defizitanträge gegenüber der Stadt Heilsbronn informiert.
Im Zuge dieser Erhöhung ist außerdem der Wegfall der Geschwisterkindermäßigung im städt. Hort geplant, da diese Ermäßigung bei freien Trägern mit Schulkindbetreuung bereits seit längerer Zeit nicht mehr umgesetzt wird. Auch hier ist ein Gleichklang wünschenswert. Für Krippen- und Kindergartenkinder ist die Ermäßigung bereits im September 2020 entfallen.
Eine weitere Änderung ist, dass im Elternbeitrag künftig auch die Kosten für z. B. Tee- und Spielgeld in Höhe von 6,00 € sowie einen Rohkost-Teller in Höhe von 2,50 € enthalten sind. Die Beiträge sind deshalb nicht 1:1 mit den bisher geltenden Beiträgen vergleichbar.
Vor allem im Bereich der Schulkindbetreuung (Buchungskategorie 1-2 Std. und 2-3 Std.) zeichnet sich ab, dass eine Angleichung an die Umkreisgemeinden erforderlich ist.
Ergänzend zu den vorgeschlagenen Grundbeiträgen sollen künftig je nach Kindertageseinrichtung nur noch Kosten für Essen (auch Frühstück) anfallen.
Zu beachten ist, dass die Heilsbronner Elternbeiträge auch nach dieser Anpassung noch in der Höhe vergleichbarer Gemeinden liegen. Die Elternbeiträge der Umkreisgemeinden (Stand 10/2023) wurden dieser Vormerkung beigefügt.
Die Träger haben sich anhand der bisherigen Erfahrungen dafür ausgesprochen, bei Notwendigkeit eine erneute Anpassung der Elternbeiträge anzugehen.
- alle Elternbeiträge aufgerundet -
Beiträge Krippenkinder
* Diese Beitragskategorien gelten auch für Ferienbuchungen der Standard-Regelkinder. Der Wegfall der Geschwisterkindermäßigung soll ab 04/2024 auch im Schulkindbereich vollzogen werden.
Externe Ferienkinder sind Kinder, die den städt. Hort nur während der Ferienzeiten besuchen und keine Standard-Regelbuchung aufweisen. Daher erfolgte bislang auch eine gesonderte Abrechnung. Aktuell können im städt. Hort während der Ferien Betreuungszeiten von 07:30 - 16:00 Uhr in Anspruch genommen werden. Die Buchung von mind. 15 Ferientagen in einem Kalenderjahr ist für reguläre und externe Hortkinder verpflichtend.
Die benötigten Ferienbuchungstage sollen künftig im Vorfeld des jeweiligen Kalenderjahres durch die Personensorgeberechtigten konkret benannt werden. Der Verwaltungsaufwand hinsichtlich den regelmäßigen Bedarfsabfragen vor jeden Ferien, der sich daraus ergebenden Personalplanung sowie die anschließende Abrechnung ist seitens der Einrichtungsleitung kaum mehr darstellbar, sodass hier Umstrukturierungen vorzunehmen sind. Nur durch eine engere Ferienplanung ist es möglich, zusätzlich Kinder von der Warteliste zu bedienen, die bisher durch nicht fest angemeldete Betreuungszeiten blockiert waren.
Beiträge externe Ferienkinder (15 Mindestbuchungstage)
*darüber hinaus in Anspruch genommene Ferientage werden zusätzlich berechnet
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0