Realschulneubau - Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze
Daten angezeigt aus Sitzung:
28. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 21.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der geplante Neubau der Realschule auf Flurnummer 358/9 Gemarkung Heilsbronn befindet sich innerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Eine Überschreitung dieser Baugrenze besteht im Bereich der nordwestlichen Grundstücksgrenze durch eine Garage (Bestandsgebäude) und im nordöstlichen Bereich durch ein geplantes Nebengebäude (in der Planunterlage vom 20.09.2022 als „Lager“ benannt). Der ursprüngliche Bauantrag wurde im Bau-, Umwelt und Klimaausschuss sowie im Stadtrat vom 15.11.2022 behandelt.
Die nun eingereichten Änderungen betreffen das nordöstliche Nebengebäude. In den geplanten Änderungen wurde die Gebäudelänge von rund 12 Metern auf 9 Meter verkürzt. Die Bauverwaltung empfiehlt dem Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der Baugrenzen zuzustimmen.
Beschluss
Der Bau-, Umwelt und Klimaausschuss stimmt der Änderung im Rahmen des Bauantrages zum Realschulneubau auf Flurnummer 358/9 Gemarkung Heilsbronn zum nordöstlichen Nebengebäude und der hiermit verbundenen Baugrenzüberschreitung des Nebengebäudes zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.07.2023 09:46 Uhr