Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlNr. 25 Gemarkung Bonnhof, Seitenstraße 6


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 26.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.07.2023 ö beschließend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller plant auf dem Grundstück FlNr. 25 Gemarkung Bonnhof den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Hierzu beantragen die Antragssteller die Erteilung eines Vorbescheides (Bauvoranfrage).
Die Antragssteller stellen hierbei folgende Fragen:
  1. Kann das Gebäude auf dem ausgewiesenen Platz errichtet werden?
  2. Ist die Ausführung eines Satteldaches mit 22,5o Dachneigung zulässig?
  3. Ist die Dacheindeckung in anthrazit zulässig?
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
  1. Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll. Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das  Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Ausdiesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innebereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.

  1. Die angefragte Dachform ist in der näher Umgebung bereits ausgeführt worden. Ebenso gibt es eine vergleichbare Dachneigung mit 24o in der näheren Umgebung.
  2. Auch die Dachfarbe Anthrazit ist in der Umgebung bereits vorhanden.

Die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer sind vollständig erteilt worden.

Die Verwaltung empfiehlt daher, das gemeindliche Einvernehmen zu diesen Anfragen und dem Vorbeschied zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 25 Gemarkung Bonnhof.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2023 09:47 Uhr