Bauantrag Nutzungsänderung von Stallfläche zu Lager im EG, Umbau in best. Wohngebäude im OG, Ausbau eines DG, Balkonerweiterung
FlNr. 32 Gemarkung Bonnhof, Bürgleiner Str. 19
Daten angezeigt aus Sitzung:
29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 26.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragssteller planen die Nutzungsänderung von einer Stallfläche zu einem Lager im Erdgeschoss, den Umbau im bestehendem Wohngebäude im Obergeschoss, den Ausbau eines Dachgeschosses sowie eine Balkonerweiterung auf dem Grundstück mit der FlNr. 32 der Gemarkung Bonnhof.
Von Seiten der Verwaltung wird folgendes zu dem Antrag angemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll. Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Ausdiesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.
Die durch die Stellplatzsatzung erforderlichen 4 Stellplätze werden nachgewiesen. Auch wurden die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümer vollständig erteilt.
Da das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist empfiehlt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Bau-,Umwelt- und Klimaausschuss der Stadt Heilsbronn erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von einer Stellfläche zu einem Lager im Erdgeschoss, den Umbau im bestehendem Wohngebäude im Obergeschoss, den Ausbau eines Dachgeschosses sowie eine Balkonerweiterung auf dem Grundstück mit der FlNr. 32 der Gemarkung Bonnhof.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.09.2023 09:47 Uhr