Isolierte Befreiung Errichtung eines Mini-Holzhauses (Holzschuppen), FlNr. 512/44 Gemarkung Heilsbronn, Bahnhofsteig 46b
Daten angezeigt aus Sitzung:
30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 20.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragssteller planen die Errichtung eines Mini-Holzhauses (Holzschuppen) auf dem Grundstück FlNr.: 512/44 Gemarkung Heilsbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B13 Caspar-Othmayr-Straße.
Der geplante Holzschuppen liegt als Nebengebäude außerhalb der festgesetzten Baugrenze. Aus diesem Grund ist für die Errichtung eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.
Aus Sicht der Verwaltung kann die Befreiung erteilt werden, da das kleine Nebengebäude aufgrund seiner Lage von außen nicht einsehbar ist . Auch wäre diese Hütte, aufgrund ihrer Größe, ohne eine Bebauungsplan verfahrensfrei. Ebenso fügt sich die Bauart (Holzbretter und Ziegel) in die Umgebung ein.
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung die isolierte Befreiung zu erteilen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Mini-Holzhauses (Holzschuppen) auf dem Grundstück FlNr.: 512/44 Gemarkung Heilsbronn zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.10.2023 07:47 Uhr