Bauleitplanung Markt Dietenhofen, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Gewerbegebiet Neudorfer Höhe II" mit integriertem Grünordnungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 20.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 20.09.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Marktgemeinderat des Marktes Dietenhofen hat in der Sitzung am 10.05.2022 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neudorfer Höhe II“ aufzustellen. Ziel der Planung ist die Teilanpassung der bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen an die Belange des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie die städtebaulich verträgliche und angemessene Weiterentwicklung der überplanten Flächen. 
Der Umgriff umfasst ein Gebiet von ca. 1,84 ha und befindet sich nördlich des Kernortes Dietenhofen. Der genaue Umgriff ist dem Planblatt zu entnehmen (siehe Anlage).
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadt Heilsbronn wir empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Neudorfer Höhe II“ besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Bauleitplanverfahren nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2023 07:47 Uhr