Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage,
FlNr. 290/3 Gemarkung Weißenbronn, Bergstraße 11
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 15.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragssteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr: 290/3 Gemarkung Weißenbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich nicht im Bereich eines Bebauungsplanes. Damit richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens danach, ob es im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) verwirklicht werden soll. Ein bauplanungsrechtlicher Innenbereich i.S.d. § 34 BauGB liegt vor, wenn sich ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet.
Das Vorhabengrundstück befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Aus diesem Grund sind die Prüfungstatbestände des Innenbereichs anzuwenden. Hierbei gilt es zu prüfen, ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind vollständig erteilt worden.
Auch weißen die Antragssteller alle, nach Stellplatzsatzung geforderten, Stellplätze nach.
Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück FlNr: 290/3 Gemarkung Weißenbronn.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.01.2024 09:57 Uhr